Sie benötigen eine Baugenehmigung, einen Anliegernachweis oder eine Abbruchgenehmigung? Sie wollen den Verkehrswert ermitteln lassen oder brauchen einen Energieausweis? In diesem Bereich finden Unternehmen Behördenkontakte und Services rund um das Thema Bauverfahren.
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Für...
Für spezielle bauliche Anlagen ist es möglich das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Hier werden weniger Anforderungen von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben ein Gewässer kreuzen oder das Vorhaben in oder an einem Gewässer stattfindet, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung, die Sie bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erhalten.
Wenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung mit den Bauarbeiten von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der...
Wenn Sie als Unternehmen der Eisenbahninfrastruktur neue Eisenbahnbetriebsanlagen errichten, aufrüsten oder erneuern wollen, benötigen Sie dafür eine entsprechende Genehmigung für die Inbetriebnahme vom Eisenbahn-Bundesamt.