Damit Kunden Ihr Unternehmen gut erreichen und die Infrastruktur funktioniert: Hier haben wir Informationen und Behördenkontakte für Unternehmen zum Thema Erschließung zusammengestellt – von der Erteilung einer Hausnummer bis zum Anschluss an die Wasserversorgung.
Es gibt 18 Leistungen für Erschließung und Infrastruktur
Übermitteln Sie als Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes über das Portal des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) Informationen zu geplanten oder laufenden Bauarbeiten und kommen so Ihrer gegebenenfalls bestehenden Auskunftsverplichtung nach.
Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.
Wenn Sie Einwendungen und Stellungnahmen zu einer geplanten Änderung oder einem Neubau von einer Autobahn oder Bundesstraße haben beziehungsweise abgeben möchten, können Sie diese bei der für das Vorhaben zuständigen Stelle im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einreichen.
Wenn Sie ein Bahngrundstück besitzen, das nicht mehr für den Verkehr gebraucht wird und dessen Infrastruktur langfristig nicht mehr genutzt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Freistellung des Grundstücks beantragen.
Wenn Sie Autobahnen beziehungsweise Bundesstraßen in Bundesverwaltung bauen oder verändern wollen, benötigen Sie die Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA).
Bei geplanten Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen müssen Sie eine planungsrechtliche Zulassung bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GWDS) beantragen.
Wenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.
Schäden innerorts an Bundesstraßen und begleitenden Radwegen melden Sie beim LfS. Für Schäden an innerörtlichen Gehwegen melden Sie sich bei der zuständigen Gemeinde.
Schäden an Landstraßen und begleitenden Radwegen melden Sie beim LfS. Schäden an innerörtlichen Gehwegen melden Sie bei der zuständigen Gemeinde. Im Saarland gibt es keine Kreisstraßen.
Wenn Sie als Unternehmen der Eisenbahninfrastruktur neue Eisenbahnbetriebsanlagen errichten, aufrüsten oder erneuern wollen, benötigen Sie dafür eine entsprechende Genehmigung für die Inbetriebnahme vom Eisenbahn-Bundesamt.
Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen benötigen Sie von der Bundesnetzagentur übertragene Wegerechte. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.
Als Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.