Sie benötigen eine Baugenehmigung, einen Anliegernachweis oder eine Abbruchgenehmigung? Sie wollen den Verkehrswert ermitteln lassen oder brauchen einen Energieausweis? In diesem Bereich finden Unternehmen Behördenkontakte und Services rund um das Thema Bauverfahren.
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen und sie begründen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie beabsichtigen eine Anlage zu beseitigen, ist dies mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 Landesbauordnung.
Mindestens eine Woche vor Baubeginn muss der Baubeginn gegenüber der zuständigen Baubehörde angezeigt und die Verantwortlichen nach § 53 LBO benannt werden.
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Für...
Für spezielle bauliche Anlagen ist es möglich das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Hier werden weniger Anforderungen von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Sie wollen als Eigentümerin oder Eigentümer ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes so verändern, dass sich der Grundriss ändert. Dann müssen Sie eine Gebäudeeinmessung veranlassen.
Sie wollen als Eigentümerin oder Eigentümer ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes so verändern, dass sich der Grundriss ändert. Dann müssen Sie eine Gebäudeeinmessung veranlassen.
Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben ein Gewässer kreuzen oder das Vorhaben in oder an einem Gewässer stattfindet, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung, die Sie bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erhalten.
Wenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung mit den Bauarbeiten von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Wenn Sie als Unternehmen der Eisenbahninfrastruktur neue Eisenbahnbetriebsanlagen errichten, aufrüsten oder erneuern wollen, benötigen Sie dafür eine entsprechende Genehmigung für die Inbetriebnahme vom Eisenbahn-Bundesamt.
Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen gemäß Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ...
Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen gemäß Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ...
Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen gemäß Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)...
Um Versorgungsleitungen verlegen zu können, benötigen Sie für die Verlegung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.