Mitarbeitende schützen, Gefahren minimieren: Sie brauchen Informationen über Arbeitszeitsonderregelungen? In Ihrem Unternehmen arbeiten Sie mit gefährlichen Stoffen oder Anlagen? Von Ausnahmegenehmigungen bis zum Gesundheitszeugnis – hier finden Sie Informationen und Services der Verwaltung rund um den Arbeitsschutz.
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich mittleren Risikos ausführen, müssen Sie zusätzlich zur unternehmensbezogenen Anzeige bei der zuständigen Stelle eine ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit der durchzuführenden Arbeiten einreichen.
Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeits-, Wege oder ein Schulunfall ereignet hat, müssen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Sie beschäftigen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit und Mehrarbeit sowie der Art und dem Arbeitstempo beantragen.
Wenn Sie Tätigkeiten mit Asbest durchführen wollen, müssen Sie diese Tätigkeiten rechtzeitig anzeigen. Bei Privatpersonen besteht keine Anzeigepflicht. Die Anzeige ist speziell auf die Lage und den Zustand der Arbeitsstätte abzustimmen und erfordert detaillierte Dokumentation.
Wenn Sie an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz teilnehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen wollen, ist eine Anzeige an die zuständige Behörde zu übermitteln. Bei Privatpersonen besteht keine Anzeigepflicht. Die Größe der Baustelle entscheidet die Art der Anzeige sowie die erforderlichen Angaben.
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.
Wenn Sie auf einem Flughafen in Sicherheitsbereichen arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung (zum Beispiel ein Flughafenausweis). Voraussetzung dafür ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie verschiedene Schulungen.