Ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer attraktiv: Der Betrieb ist bereits am Markt etabliert, es gibt einen Kundenstamm und ein Netzwerk zu Partnern oder Dienstleistern. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte zum Thema.
Bei Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen hat sich etwas geändert? Dies müssen Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Wenn Sie gegen Arbeitsunfälle nicht gesetzlich versichert sind, können Sie eine freiwillige Versicherung beantragen. Die Versicherung können Sie jederzeit ändern oder kündigen.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, ist die Beachtung bestimmter Regelungen und Vorgaben erforderlich. Hier finden Sie Informationen über Unternehmensgründung, Führung und Schließung, zum Beispiel über die Gewerbezulassung.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zu Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen.
Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt wird, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.
Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis der Inhaber des Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht (mehr) vorliegen und die HWK davon Kenntnis erlangt erfolgt die Löschung von Amts wegen.
Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne Handwerke bzw. Gewerbe nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung bei Ihrer Handwerkskammer beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zu Unternehmensfusionen oder Verkauf eines Unternehmens.
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei der Verlagerung eines Unternehmens aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat sowie aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland.