Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität. Hier finden Sie Services und Informationen über das Thema Naturschutz – beispielsweise über den richtigen Umgang mit Abfällen, Chemikalien und Emissionen.
Es gibt 37 Leistungen für Tier-, Pflanzen- und Naturschutz
Sie möchten in Ihrem Betrieb ein Pflanzenschutzmittel einsetzen, das für die Anwendung in dieser Kultur nicht zugelassen ist. Dann benötigen Sie eine betriebliche Einzelfallgenehmigung, die beim amtlichen Pflanzenschutzdienst zu beantragen ist.
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel für andere anwenden möchten oder andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Gemäß den §§ 122 bis 125 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) wird ein Wasserbuch geführt in das jeder Bürger Einsicht hat. Das Wasserbuch wird als amtliches Register geführt....
Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes dürfen nur mit Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamts gebaut, geändert oder zurückgebaut werden. Wenn Ihre Rechte oder Belange durch das geplante Vorhaben berührt werden, können Sie dies mitteilen.
Sie möchten in Ihrem Betrieb ein Pflanzenschutzmittel einsetzen, das für die Anwendung in dieser Kultur nicht zugelassen ist. Dann benötigen Sie eine betriebliche Einzelfallgenehmigung, die beim amtlichen Pflanzenschutzdienst zu beantragen ist.
Wenn Sie eine Förderung für die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach der Europäischen EMAS-Verordnung erhalten möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.
Sie möchten in Ihrem Betrieb ein Pflanzenschutzmittel einsetzen, das für die Anwendung in dieser Kultur nicht zugelassen ist. Dann benötigen Sie eine betriebliche Einzelfallgenehmigung, die beim amtlichen Pflanzenschutzdienst zu beantragen ist.
Sie wollen lebende oder tote Tiere und Pflanzen, oder Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus, ein- oder ausführen? Wenn diese unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES, fallen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie als öffentlich-rechtliche Körperschaft an der rechtsgeschäftlichen Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks beteiligt sind, benötigen Sie die Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
Wenn Sie mit Zuchtrindern und/oder Nutztieren handeln oder mit Zucht- und/ oder Nutzrindern eine Ausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung besuchen wollen, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.
Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Einfuhrkontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde/Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer für das Saarlandbeantragen.
Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Einfuhrkontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde/Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer für das Saarlandbeantragen.
Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Einfuhrkontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde/Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer für das Saarlandbeantragen.
Wenn Sie als Unternehmer kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse exportieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie als Unternehmer kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse exportieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie als Unternehmer kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse exportieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie als Unternehmer kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, aus Nicht-EU-Staaten importieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Wenn Sie als Unternehmer kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, aus Nicht-EU-Staaten importieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Wenn Sie als Unternehmer kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, aus Nicht-EU-Staaten importieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Jede Bienenhaltung, deren Wechsel, die Wanderung von Bienen sowie die Aufgabe der Bienenhaltung müssen dem Landesamt für Verbraucherschutz angezeigt werden.
Wer bestimmte Tiere hält, hat dies vor Beginn der Tätigkeit beim Landesamt für Verbraucherschutz anzuzeigen. Sollten Sie besondere Tierarten wie Gehegewild halten, müssen Sie zusätzlich Ihren Betrieb ebenfalls bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es transportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, müssen Sie den Antrag an das Landesamt für Verbraucherschutz richten.
Wenn Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen eine Anlage betreiben, in der mit wassergefährdenden chemischen Stoffen umgegangen wird, müssen Sie die verwendeten Stoffe selbstständig in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einstufen und dem Umweltbundesamt mitteilen.
Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn bauen, ausbauen oder betreiben möchten und dies mit Einwirkungen auf Gewässer verbunden ist, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig.