Fördermittel für Neu- und Fortführungsvorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung beim BMZ beantragen
Die Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
- Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Bewilligung
-
Aktuell können folgende Institutionen eine Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit beantragen:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Antrag kann per Post oder online gestellt werden
- Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
- zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Antrag
- ausführliche Projektbeschreibung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
-
Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Es fallen keine Kosten an.
Die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online beantragen.
Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:
- Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
- Sie schicken Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
- Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Antrag online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid.
Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Monate
Geltungsdauer: 1 JahrDie bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
- Informationen über Duale Hochschulbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des BMZ
- Informationen zur beruflichen Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern auf der Internetseite des BMZ
- Informationen über das Angebot von Stipendien, Partnerschafts- und Bonusprogrammen in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Bewilligung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Bewilligung
-
Aktuell können folgende Institutionen eine Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit beantragen:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Antrag kann per Post oder online gestellt werden
- Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
- zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Antrag
- ausführliche Projektbeschreibung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
-
Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Es fallen keine Kosten an.
Die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online beantragen.
Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:
- Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
- Sie schicken Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
- Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Antrag online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid.
Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Monate
Geltungsdauer: 1 JahrDie bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
- Informationen über Duale Hochschulbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des BMZ
- Informationen zur beruflichen Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern auf der Internetseite des BMZ
- Informationen über das Angebot von Stipendien, Partnerschafts- und Bonusprogrammen in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Bewilligung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
