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Ihr aktueller Suchbegriff: Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes
Ihr aktueller Suchbegriff: Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

Antragsberechtigung: Der Zuschuss wird nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften aber an auch Mieter gewährt (vgl. www.kfw.de/455 ). Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW unter der angegebenen Adresse.

Bei der Zuschussförderung „Barrierereduzierung“ liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 2.000.

Bei der Zuschussförderung „Einbruchschutz“ liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 500,00. Maximal wird dabei ein Zuschuss i. H. v. EUR 1.500 je Wohneinheit gewährt.

Die einzelnen Konditionen sind auf der Webseite der KfW abrufbar.

Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:

  • Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten) oder
  • von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften ( www.kfw.de/455 ).

Altersgerecht Umbauen-Zuschuss:

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens.
  • Sie beantragen Ihren Zuschuss direkt bei der KfW im KfW-Zuschussportal.
  • Nach Erhalt der Antwort können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Anstelle eines Investitionszuschusses kann ein zinsgünstiges Förderdarlehen für den altersgerechten Umbau durch die Vermittlung von Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstituten bei der KfW beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter dieser Adresse: www.kfw.de/159 .

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium des Innern

18.05.2017