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zum Prüfer-Auffrischungslehrgang anmelden

Wenn Ihre Prüferberechtigung in den kommenden 12 Monaten abläuft und Sie diese verlängern oder erneuern möchten, müssen Sie an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen. Zur Teilnahme am Lehrgang müssen Sie sich vorab anmelden.

  • Anmeldung Auffrischungslehrgang für Prüfer Entgegennahme
  • wenn die Prüferberechtigung abläuft, gibt es die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer anzumelden
  • Voraussetzungen:
    • Angaben zur Prüferberechtigung und deren Gültigkeit
    • Hochladen erforderlicher Unterlagen
  • Angabe von Wunschterminen (aus Terminübersicht des Luftfahrt-Bundesamtes) möglich
  • Beantragung der Leistung ist kostenlos
  • Anmeldung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person oder in Vertretung vorgenommen werden
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt

  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Prüferberechtigung (bei Verlängerung) oder dies gewesen (bei Erneuerung).

Es fallen keine Kosten an.

Für die Teilnahme an dem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer können Sie sich online anmelden:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anmeldung online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt.  Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Bearbeitungsdauer: 2 - 48561 Wochen
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Ablaufdatum der Prüferberechtigung sowie der Auslastung der Lehrgänge und kann daher im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

Der Prüfer-Auffrischungslehrgang muss innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Prüferberechtigung absolviert werden.

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)