• Logo eGo Saarland
Ihr aktueller Suchbegriff: Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

 

Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.

  • Für die Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen muss eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt werden
  • Gelegenheitsverkehr
    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen
  • Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten
  • Verlängerung spätestens nach 10 Jahren notwendig
  • Geltungsdauer Verlängerung: ebenfalls höchstens 10 Jahre

  • Aktuelle und auslaufende Genehmigung
  • Antrag auf Wiedererteilung der Kraftomnibusgenehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Angaben zu: 
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zu Ihrer fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

  • Sie sind oder waren als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

  • Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde auf Wiedererteilung Ihrer vorherigen Genehmigung.
  • Legen Sie alle relevanten Nachweise erneut vor, um die fortdauernde Erfüllung der Voraussetzungen zu dokumentieren.
  • Die Behörde überprüft den Antrag insbesondere auf Aktualität der finanziellen Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung.
  • Ihre Genehmigung wird bei Bewilligung schriftlich erneuert und zugestellt.

Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Fristtyp: Geltungsdauer 10 Jahre

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos