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Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.

  • Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erweiterung
  • Gelegenheitsverkehr:
    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen
  • Antrag notwendig für: Erhöhung der Anzahl der Kraftomnibusse oder der Sitzplätze für ein Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr

  • Gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
  • Antrag auf Erweiterung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person:
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach bei Unternehmen
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

  • Sie sind bereits in Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person sind zuverlässig.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragte Unternehmerinnen oder Unternehmer haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

  • Reichen Sie einen Antrag auf Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung bei der zuständigen Behörde ein.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu, die die Erweiterung unterstützen und deren Auswirkung auf die aktuelle Genehmigung darlegen.
  • Die Behörde bewertet die zusätzlichen Anforderungen und prüft die bestehende finanzielle und fachliche Grundlage.
  • Bei Zustimmung wird die Erweiterung der Genehmigung erteilt und Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Geltungsdauer 10 Jahre

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos