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Einzelbestimmung von Prüferinnen und Prüfern beantragen

Als Bewerberin oder Bewerber zum Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen gemäß "Teil-FCL" (Flight Crew Licensing), können Sie für Ihre Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen.

Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt. Eine entsprechende Einzelbestimmung können Sie nur beantragen, wenn für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist.

Der Prüfer-Pool ist eine Liste von anerkannten Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer zugelassenen "ATO" berechtigt sind.

  • Bestimmung eines Prüfers (Einzelbestimmung) Genehmigung
  • Bewerberinnen und Bewerber für den Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen
  • Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt
  • Einzelbestimmung kann nur beantragt werden, wenn an der zugelassenen Ausbildungsorganisation „ATO“ kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin oder kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist
  • kann von jeder natürlichen oder juristischen Person beantragt werden
  • Möglichkeit, die Leistung als Vertretung zu beantragen
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

  • Für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), ist kein Prüfer-Pool genehmigt oder es ist keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
  • Bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Es fallen keine Kosten an.

Eine Einzelbestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

Es gibt keine Frist.

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


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