Einzelbestimmung von Prüferinnen und Prüfern beantragen
Als Bewerberin oder Bewerber zum Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen gemäß "Teil-FCL" (Flight Crew Licensing), können Sie für Ihre Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen.
Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt. Eine entsprechende Einzelbestimmung können Sie nur beantragen, wenn für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist.
Der Prüfer-Pool ist eine Liste von anerkannten Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer zugelassenen "ATO" berechtigt sind.
- Bestimmung eines Prüfers (Einzelbestimmung) Genehmigung
- Bewerberinnen und Bewerber für den Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen
- Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt
- Einzelbestimmung kann nur beantragt werden, wenn an der zugelassenen Ausbildungsorganisation „ATO“ kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin oder kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist
- kann von jeder natürlichen oder juristischen Person beantragt werden
- Möglichkeit, die Leistung als Vertretung zu beantragen
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), ist kein Prüfer-Pool genehmigt oder es ist keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
- Bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Es fallen keine Kosten an.
Eine Einzelbestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 WochenBemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.
Es gibt keine Frist.
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Bestimmung eines Prüfers (Einzelbestimmung) Genehmigung
- Bewerberinnen und Bewerber für den Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Bestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers beantragen
- Einzelfallentscheidung, die abweichend zum normalen Verfahren (Prüfer-Pool) erfolgt
- Einzelbestimmung kann nur beantragt werden, wenn an der zugelassenen Ausbildungsorganisation „ATO“ kein Prüfer-Pool genehmigt wurde oder keine Prüferin oder kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar ist
- kann von jeder natürlichen oder juristischen Person beantragt werden
- Möglichkeit, die Leistung als Vertretung zu beantragen
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Für die zugelassenen Ausbildungsorganisation, kurz "ATO" (Approved Training Organisation), ist kein Prüfer-Pool genehmigt oder es ist keine Prüferin beziehungsweise kein Prüfer aus dem Prüfer-Pool zeitnah verfügbar.
- Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
- Bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung
Es fallen keine Kosten an.
Eine Einzelbestimmung einer Prüferin oder eines Prüfers können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 WochenBemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.
Es gibt keine Frist.
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
