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Änderung einer Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen

Um gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland durchzuführen, benötigen Unternehmen eine Gemeinschaftslizenz, wenn sie Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 t zulässige Gesamtmasseeinsetzen. Diese Gemeinschaftslizenz sichert, dass das Unternehmen alle erforderlichen Voraussetzungen, wie Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit, erfüllt.

Zusätzlich ist seit dem 21.02.2022 für den gewerblichen grenzüberschreitenden Transport von Fahrzeugen über 2,5 t und bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.

Eine Gemeinschaftslizenz ist weiterhin nicht erforderlich, wenn Sie Ihr Güterkraftverkehrsunternehmen, gewerbliche Transporte ausschließlich mit Kraftfahrzeugen/Kraftfahrzeugkombinationen ausüben, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreitet und die ausschließlich innerstaatliche Beförderungen in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat vornehmen.

Beide Dokumente sind bei der zuständigen Behörde anzufordern und müssen regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Änderungen im Fahrzeugbestand oder in den unternehmerischen Voraussetzungen.

Bei Änderungen Ihrer Unternehmensdaten, wie z. B. eine neue Anschrift oder Änderungen in der Rechtsform, ist es von großer Bedeutung, Ihre Gemeinschaftslizenz umgehend zu aktualisieren. Dies stellt sicher, dass Ihre Dokumente stets auf dem aktuellen Stand sind und Sie rechtssicher im Güterkraftverkehr operieren können.

Die zuständige Behörde verarbeitet Ihre Änderungsanträge und stellt Ihnen aktualisierte Lizenzen aus, die für Ihre Tätigkeit erforderlich sind. Beachten Sie, dass falsche oder veraltete Informationen zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

  • Für gewerblichen Güterkraftverkehr ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.
  • Beantragung der Erstausfertigung erforderlich
  • Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit erforderlich
  • Kopien für jedes Fahrzeug im Einsatz notwendig
  • Änderungen bei Unternehmensdaten melden
  • Bei Verlust Ersatzdokumente beantragen

  • Antrag auf Änderung der Gemeinschaftslizenz
  • Aktualisierte Unternehmensdaten (z. B. Handelsregisterauszug)
  • Nachweis über Änderungen in der Rechtsform oder der Adresse des Unternehmens

  • Ihre Unternehmensdaten wie Adresse oder Rechtsform haben sich geändert und müssen aktualisiert werden.
  • Sie zeigen die Änderungen fristgerecht und unter Vorlage relevanter Dokumente an.

Kostenart: fix

Kostenhöhe: 80 Euro

Bemerkung: Gebühr für die Berichtigung oder Änderung der bestehenden Dokumente

  • Reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Behörde ein inklusive aktualisierter Dokumente wie Handelsregisterauszug
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit
  • Beim positiven Ergebnis der Prüfung wird Ihre Gemeinschaftslizenz erfolgreich aktualisiert und Sie können Ihre Tätigkeit ohne Unterbrechung fortsetzen

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Es gibt keine Frist.

  • Widerspruch
    Gegen den Bescheid und gegen die Kostenfestsetzung können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben.
    Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb für Straßenbau, Peter-Neuber-Allee 1, 66538 Neunkirchen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen (§ 55 PBefG i.V. m §§ 68 ff.VwGO).

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.