• Logo eGo Saarland
Ihr aktueller Suchbegriff: Störung der Straßenbeleuchtung melden

 

Störung der Straßenbeleuchtung melden

Wenn Sie eine Störung, Beschädigung oder sonstige Auffälligkeit an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen feststellen, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Gemeint sind zum Beispiel beschädigte, verdrehte, verdeckte, verschmutzte, unleserliche oder fehlende Verkehrszeichen. Auch Störungen an Verkehrseinrichtungen wie Absperrungen, Pollern, Leitpfosten oder Lichtsignalanlagen können je nach örtlichem Angebot gemeldet werden.

Eine Meldung ist besonders wichtig, wenn durch die Störung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden könnte. Dazu kann es etwa kommen, wenn ein Verkehrszeichen nicht mehr erkennbar ist, eine Beschilderung fehlt oder eine Verkehrseinrichtung beschädigt wurde. Je genauer Sie den Schaden beschreiben, desto besser kann die zuständige Stelle die Meldung prüfen und die Behebung veranlassen.

Bitte geben Sie möglichst genau an, wo sich die Störung befindet. Hilfreich sind zum Beispiel Straße, Hausnummer, Kreuzung, Fahrtrichtung oder eine kurze Beschreibung der Umgebung. Falls ein Online-Dienst angeboten wird, können dort je nach Kommune weitere Angaben gemacht oder Fotos hochgeladen werden.

Welche Schadensarten im Einzelnen gemeldet werden können, richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die verfügbaren Auswahlmöglichkeiten und die zuständige Ansprechstelle werden nach Auswahl des Ortes angezeigt.

Die Ansprechstelle für Ihre Stadt oder Gemeinde sowie einen eventuell angebotenen Online-Dienst können Sie einsehen, sobald Sie Ihren Ort ausgewählt haben.

• Störungen oder Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen können der zuständigen Stelle gemeldet werden
• Beispiele: beschädigte, verdrehte, verdeckte, verschmutzte, unleserliche oder fehlende Verkehrszeichen
• Auch Schäden an Verkehrseinrichtungen können gemeldet werden, z. B. an Absperrungen, Pollern, Leitpfosten oder Lichtsignalanlagen, soweit diese im Dienst vorgesehen sind
• Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Störung
• In einigen Kommunen kann die Meldung über einen Online-Dienst erfolgen
• Ansprechstelle und ggf. Online-Dienst werden nach Auswahl des Ortes angezeigt