Straßenschaden zur Beseitigung an Bundesstraßen und innerörtlichen begleitenden Geh- und Radwegen melden
Wenn Sie Schäden an einer Straße bemerken, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde melden.
Schäden an Bundesstraßen und begleitenden Radwegen melden Sie sich beim Landesbetrieb für Straßenbau. Es erfolgt die Koordination der notwendigen Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung.
Für Schäden an innerörtlichen Gehwegen melden Sie sich bei der zuständigen Gemeinde.
- Schäden auf Bundesstraßen melden
- Schadensmeldung mit genauen Angaben zum Ort und Umfang des Schadens
- Wenn möglich: Foto-/Videodokumentation des Schadens
- Kontaktdaten des Meldenden
- Sie haben einen Schaden an bzw. auf einer Straße bemerkt
- Der gemeldete Schaden befindet sich innerorts auf der Bundesstraße oder einem begleitenden Radweg.
- Für Schäden auf Gehwegen innerorts ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
- Geben Sie die genaue Position und eine Beschreibung des Schadens an
- Übermitteln Sie die Meldung elektronisch oder per Post
- Geben Sie die genaue Position und eine Beschreibung des Schadens an
- Übermitteln Sie die Meldung elektronisch oder per Post
Keine
Die Leistung besteht in der Erfüllung der Verpflichtung des Baulastträgers im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Keine
Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)
Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)
Für Schäden auf Gehwegen innerorts ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
- Schäden auf Bundesstraßen melden
- Schadensmeldung mit genauen Angaben zum Ort und Umfang des Schadens
- Wenn möglich: Foto-/Videodokumentation des Schadens
- Kontaktdaten des Meldenden
- Sie haben einen Schaden an bzw. auf einer Straße bemerkt
- Der gemeldete Schaden befindet sich innerorts auf der Bundesstraße oder einem begleitenden Radweg.
- Für Schäden auf Gehwegen innerorts ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
- Geben Sie die genaue Position und eine Beschreibung des Schadens an
- Übermitteln Sie die Meldung elektronisch oder per Post
- Geben Sie die genaue Position und eine Beschreibung des Schadens an
- Übermitteln Sie die Meldung elektronisch oder per Post
Keine
Die Leistung besteht in der Erfüllung der Verpflichtung des Baulastträgers im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Keine
Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)
Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)
Für Schäden auf Gehwegen innerorts ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
