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Bodenrichtwertauskunft beantragen (kostenpflichtig, mit Schriftstück)

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte enthalten keine Wertanteile für Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen.

§ 196 Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 13 bis 17 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
§ 14 Verordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GutVO)

Keine

Keine

Siehe Gutachterausschuss-Gebührenverordnung (GutGebVO), Anlage Gebührenverzeichnit

Eine schriftliche kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft ist bei den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die bei den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken eingerichtet sind, erhältlich.

Die kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft wird  Ihnen von dem jeweiligen Gutachterausschuss nach Bestellung zugesandt.

Keine

Für fachliche Fragen zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des betroffenen Kreises.