Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen
Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das obligatorische Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgebende bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um bestimmte Familienangehörige oder um geschäftsführende Gesellschafter handelt.
- Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung
- Bewilligung der obligatorischen Statusfeststellung
- Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter handelt.
- Klärung des Erwerbsstatus
- Geprüft wird, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
- zuständig: Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle)
- Antrag auf Statusfeststellung
- vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
- gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
- gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
- falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
- falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.
- Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
- Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
- Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer: 3 - 12 Wochen
Es gibt keine Frist.
- Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Deutsche Rentenversicherung Bund
- Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
01.06.2023
- Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung
- Bewilligung der obligatorischen Statusfeststellung
- Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter handelt.
- Klärung des Erwerbsstatus
- Geprüft wird, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
- zuständig: Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle)
- Antrag auf Statusfeststellung
- vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
- gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
- gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
- falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
- falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.
- Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
- Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
- Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer: 3 - 12 Wochen
Es gibt keine Frist.
- Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Deutsche Rentenversicherung Bund
- Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
01.06.2023