Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung bei fehlerhaften Meldedaten
Der Lohnsteuerabzug wird von Ihrem Arbeitgeber in der Regel auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für Sie durchgeführt. In einigen Fällen ist ein Abruf der ELStAM allerdings nicht möglich, z.B. weil Meldedaten fehlerhaft sind.
Das zuständige Finanzamt stellt Ihnen dann auf Antrag eine „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ aus, die ersatzweise von Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug verwendet werden kann (sog. Ersatzbescheinigung). Liegt Ihrem Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht vor, muss er den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vornehmen.
- Wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber wegen fehlerhaften Meldedaten nicht möglich ist, kann der Lohnsteuerabzug auf Grundlage einer „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ (sog. Ersatzbescheinigung) durchgeführt werden.
- Wird von zuständigem Finanzamt auf Antrag ausgestellt.
- Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht möglich ist.
Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Keine
Formular: „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__“
Ein Online-Verfahren hierzu besteht nicht.
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__
Bemerkung: Formularcenter > Unternehmen > Steuerformulare Lohnsteuer (Arbeitnehmer)
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2
02.02.2024
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Wohnsitz-Finanzamt
Das für Sie zuständige Wohnsitz-Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche.
- Wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber wegen fehlerhaften Meldedaten nicht möglich ist, kann der Lohnsteuerabzug auf Grundlage einer „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ (sog. Ersatzbescheinigung) durchgeführt werden.
- Wird von zuständigem Finanzamt auf Antrag ausgestellt.
- Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht möglich ist.
Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Keine
Formular: „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__“
Ein Online-Verfahren hierzu besteht nicht.
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__
Bemerkung: Formularcenter > Unternehmen > Steuerformulare Lohnsteuer (Arbeitnehmer)
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2
02.02.2024
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Wohnsitz-Finanzamt
Das für Sie zuständige Wohnsitz-Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche.