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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

  • Steuerklasse,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
  • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
Sie können zudem beantragen, dass

  • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
  • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

  • Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • aktuelle elektronische Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen
  • ELStAM-Daten zum Beispiel:
    • Steuerklasse
    • Religionszugehörigkeit
    • Zahl der Kinderfreibeträge
    • Frei- und Hinzurechnungsbeträge
  • Selbstauskunft über Online-Finanzamt "Mein ELSTER" jederzeit möglich  
  • alternativ kann schriftliche Mitteilung bei zuständiger Stelle beantragt werden
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber übernimmt
    • An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie
    • Abruf der ELStAM-Daten zur Durchführung des Lohnsteuerabzuges
  • steuerpflichtige Person kann beantragen, dass
    • für sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
    • die ELStAM für bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden
  • Änderungen von Einträgen nur durch zuständige Finanz- und Meldeämter
  • zuständig: örtlich zuständiges Finanzamt

  • für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"

Es fallen keine Kosten an.

Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

  • Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
  • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
  • Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    

Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:

  • Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
  • Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"  herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
  • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.

Es gibt keine Frist.

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)