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Ihr aktueller Suchbegriff: Hauptarbeitgeber zuordnen
Ihr aktueller Suchbegriff: Hauptarbeitgeber zuordnen

Hauptarbeitgeber zuordnen

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis ein weiteres, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll und dies Ihren Arbeitgebern zum Abruf der korrekten Lohnsteuerabzugsmerkmale mitteilen.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug wesentlich höher). Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird deshalb in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

  • Zuordnung Hauptarbeitgeber
  • Mehrere Arbeitsverhältnisse
  • Familiengerechte Steuerklasse
  • Steuerklasse VI
  • Mitteilung an den Arbeitgeber

  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Keine

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2

19.12.2023

Arbeitgeber

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