Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung durch die Handwerkskammer
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen.
Zum Beispiel:
- Industrie- und Handelskammer,
- Handwerkskammer,
- weitere Berufskammern.
Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
- Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
- Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung
- Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen
- Bei Änderungen nach Ausbildungsbeginn ist eine Anpassung des Verzeichnisses notwendig
- Eintragung durch Ausbildungsstätte
- Geänderter Vertrag
- Geänderter Ausbildungsplan
- Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
- Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung
Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:
- Stellungnahme der Ausbildungsstätte
- Begründendes Dokument
- Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
- Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
- Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer.
Vorkasse: nein
Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Bearbeitungsdauer: 2 - 8 Wochen
Sie müssen die Änderung des Berufsausbildungsvertrages unverzüglich bekanntwerden anzeigen.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im entsprechenden Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung
- Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen
- Bei Änderungen nach Ausbildungsbeginn ist eine Anpassung des Verzeichnisses notwendig
- Eintragung durch Ausbildungsstätte
- Geänderter Vertrag
- Geänderter Ausbildungsplan
- Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
- Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung
Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:
- Stellungnahme der Ausbildungsstätte
- Begründendes Dokument
- Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen
- Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung
- Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer.
Vorkasse: nein
Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Bearbeitungsdauer: 2 - 8 Wochen
Sie müssen die Änderung des Berufsausbildungsvertrages unverzüglich bekanntwerden anzeigen.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im entsprechenden Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
