Bescheinigung für Gefahrgutbeauftragte beantragen
Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und/oder Binnenschiff beziehungsweise das mit dieser Tätigkeit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, muss eine oder mehrere gefahrgutbeauftragten Personen (Sicherheitsberatende) für die Beförderung gefährlicher Güter benennen.
Der Schulungsnachweis wird mit einer Gültigkeit von fünf Jahren automatisch ausgestellt, nachdem Sie die erforderlichen Schulungen bei zertifizierten Veranstaltenden und die dazugehörigen Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland erfolgreich absolviert haben.
Der Schulungsnachweis gilt nach bestandener Grundprüfung für fünf Jahre und kann bis zu zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsfrist um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn Sie eine Verlängerungsprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Im Falle eines Verlusts Ihres ursprünglichen Schulungsnachweises wird Ihnen auf Antrag ein Ersatz-Schulungsnachweis ausgestellt.
- Gefahrgutbeauftragte benötigen einen Schulungsnachweis
- Schulungsnachweis wird nach erfolgreicher Schulung und Prüfung automatisch ausgestellt
- Schulungsnachweis fünf Jahre gültig
- Bei Verlust des Schulungsnachweises: Auf Antrag Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises möglich
- Ausstellung durch Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland
- Bei Wiederfinden des Schulungsnachweises umgängliche Rückgabe des Ersatz-Schulungsnachweises
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Bei Verlust des Schulungsnachweises: zusätzlich Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises
- Sie haben lückenlos an der Schulungsveranstaltung teilgenommen.
- Sie haben die dazugehörige Prüfung zur Schulung bestanden.
- Ersatz-Schulungsnachweis: Sie haben Ihren ursprünglichen Schulungsnachweis verloren.
Kostenhöhe: 160 Euro
Vorkasse: Ja
Bemerkung: Prüfungsgebühr pro Verkehrsträger
Sollten Sie einen Ersatz-Schulungsnachweis benötigen, so beträgt die Gebühr für deren Ausstellung 30 Euro.
- Sie begleichen die ausstehende Prüfungsgebühr.
- Sollten Sie die Prüfung im Rahmen des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte erfolgreich absolviert haben, wird Ihre Bescheinigung automatisch ausgestellt.
- Sie erhalten Ihren Schulungsnachweis auf postalischem Wege zugeschickt.
Im Falle eines Verlusts Ihres Schulungsnachweises:
- Füllen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises
- Sie reichen eine Kopie Ihres Ausweisdokuments ein.
- Sie begleichen die ausstehende Gebühr.
- Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie Ihren Ersatz-Schulungsnachweis auf postalischem Wege zugeschickt.
- Sollten Sie Ihren ursprünglichen Schulungsnachweis wiederfinden, so müssen Sie Ihre Ersatz-Schulungsnachweis zurückgeben.
Geltungsdauer: 5 Jahre
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
- Gefahrgutbeauftragte benötigen einen Schulungsnachweis
- Schulungsnachweis wird nach erfolgreicher Schulung und Prüfung automatisch ausgestellt
- Schulungsnachweis fünf Jahre gültig
- Bei Verlust des Schulungsnachweises: Auf Antrag Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises möglich
- Ausstellung durch Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland
- Bei Wiederfinden des Schulungsnachweises umgängliche Rückgabe des Ersatz-Schulungsnachweises
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Bei Verlust des Schulungsnachweises: zusätzlich Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises
- Sie haben lückenlos an der Schulungsveranstaltung teilgenommen.
- Sie haben die dazugehörige Prüfung zur Schulung bestanden.
- Ersatz-Schulungsnachweis: Sie haben Ihren ursprünglichen Schulungsnachweis verloren.
Kostenhöhe: 160 Euro
Vorkasse: Ja
Bemerkung: Prüfungsgebühr pro Verkehrsträger
Sollten Sie einen Ersatz-Schulungsnachweis benötigen, so beträgt die Gebühr für deren Ausstellung 30 Euro.
- Sie begleichen die ausstehende Prüfungsgebühr.
- Sollten Sie die Prüfung im Rahmen des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte erfolgreich absolviert haben, wird Ihre Bescheinigung automatisch ausgestellt.
- Sie erhalten Ihren Schulungsnachweis auf postalischem Wege zugeschickt.
Im Falle eines Verlusts Ihres Schulungsnachweises:
- Füllen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Schulungsnachweises
- Sie reichen eine Kopie Ihres Ausweisdokuments ein.
- Sie begleichen die ausstehende Gebühr.
- Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie Ihren Ersatz-Schulungsnachweis auf postalischem Wege zugeschickt.
- Sollten Sie Ihren ursprünglichen Schulungsnachweis wiederfinden, so müssen Sie Ihre Ersatz-Schulungsnachweis zurückgeben.
Geltungsdauer: 5 Jahre
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
