Anmeldung zur Prüfung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Eisenbahn und/oder Binnenschiff beziehungsweise das mit dieser Tätigkeit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, muss eine oder mehrere gefahrgutbeauftragten Personen (Sicherheitsberatende) für die Beförderung gefährlicher Güter benennen.
In Deutschland gilt dies auch für die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr. Die Aufgabe eines Gefahrgutbeauftragten besteht hauptsächlich darin, zu helfen die Risiken zu verhüten, die sich aus Tätigkeiten in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben.
Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird ausgestellt, nachdem Sie die erforderlichen Schulungen für den jeweiligen Verkehrsträger und die dazugehörigen Prüfungen erfolgreich absolviert haben.
Das Schulungssystem ist wie folgt aufgebaut:
- Grundlehrgang
- Straße
- Schiene
- Binnenschiff
- See
Nach dem erfolgreichen Besuch des jeweiligen Kurses müssen Sie sich für die Abnahme der dazugehörigen Prüfungsleistung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland anmelden. Im Falle einer einmaligen Wiederholung der Prüfung müssen Sie nicht erneut an der Schulung teilnehmen. Die Wiederholungsprüfung ist antragspflichtig. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, an einer Ergänzungsprüfung teilzunehmen, wenn Sie als Gefahrgutbeauftragte einen weiteren Verkehrsträger hinzufügen möchten oder eine Verlängerungsprüfung im Falle einer Verlängerung Ihres Schulungsnachweises vor Ablauf der Gültigkeit.
- Gefahrgutbeauftragte benötigen einen Schulungsnachweis
- Schulungsnachweis wird nach erfolgreicher Schulung und Prüfung ausgestellt
- Schulungssystem besteht aus: Grundlehrgang und den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Binnenschiff, See
- Teilnahme an Schulungen der weiteren Verkehrsträger und deren Prüfungen nur mit bestandener Grundprüfung möglich
- Eigenständige Anmeldung der angehenden Gefahrgutbeauftragten zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland
- Bei einmaliger Wiederholung der Prüfung ist keine erneute Schulungsteilnahme erforderlich
- Anmeldung zur Abnahme der Prüfungsleistung
- Gegebenenfalls Antrag auf Genehmigung einer Wiederholungsprüfung
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Lehrgangsbestätigung durch die Schulungsveranstalterin oder den Schulungsveranstalter
- Gegebenenfalls gültiger Schulungsnachweis bei Anmeldung zur Verlängerungsprüfung
- Sie haben lückenlos an der Schulungsveranstaltung teilgenommen.
Im Falle einer Zulassung zur Ergänzungsprüfung eines weiteren Verkehrsträgers
- Die anzumeldende Person hat bereits die Grundprüfung erfolgreich absolviert.
Im Falle einer Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
- Es handelt sich um den erstmaligen Versuch.
Im Falle einer Verlängerungsprüfung
- ein gültiger Schulungsnachweis ist notwendig.
Kostenhöhe: 160 Euro
Vorkasse: Ja
Bemerkung: Prüfungsgebühr pro Verkehrsträger
- Füllen Sie den Online-Antrag zur Anmeldung der Prüfungsleistung aus.
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen teilt die IHK Saarland das Prüfungsdatum und den Prüfungsort mit.
- Die Prüfung wird von einer beliebigen IHK in Deutschland durchgeführt.
- Die Prüfungsgebühr ist umgehend nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
- Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Saarland Ihnen den Schulungsnachweis aus und Sie können tätig werden.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
- Gefahrgutbeauftragte benötigen einen Schulungsnachweis
- Schulungsnachweis wird nach erfolgreicher Schulung und Prüfung ausgestellt
- Schulungssystem besteht aus: Grundlehrgang und den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Binnenschiff, See
- Teilnahme an Schulungen der weiteren Verkehrsträger und deren Prüfungen nur mit bestandener Grundprüfung möglich
- Eigenständige Anmeldung der angehenden Gefahrgutbeauftragten zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland
- Bei einmaliger Wiederholung der Prüfung ist keine erneute Schulungsteilnahme erforderlich
- Anmeldung zur Abnahme der Prüfungsleistung
- Gegebenenfalls Antrag auf Genehmigung einer Wiederholungsprüfung
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Lehrgangsbestätigung durch die Schulungsveranstalterin oder den Schulungsveranstalter
- Gegebenenfalls gültiger Schulungsnachweis bei Anmeldung zur Verlängerungsprüfung
- Sie haben lückenlos an der Schulungsveranstaltung teilgenommen.
Im Falle einer Zulassung zur Ergänzungsprüfung eines weiteren Verkehrsträgers
- Die anzumeldende Person hat bereits die Grundprüfung erfolgreich absolviert.
Im Falle einer Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
- Es handelt sich um den erstmaligen Versuch.
Im Falle einer Verlängerungsprüfung
- ein gültiger Schulungsnachweis ist notwendig.
Kostenhöhe: 160 Euro
Vorkasse: Ja
Bemerkung: Prüfungsgebühr pro Verkehrsträger
- Füllen Sie den Online-Antrag zur Anmeldung der Prüfungsleistung aus.
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen teilt die IHK Saarland das Prüfungsdatum und den Prüfungsort mit.
- Die Prüfung wird von einer beliebigen IHK in Deutschland durchgeführt.
- Die Prüfungsgebühr ist umgehend nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
- Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Saarland Ihnen den Schulungsnachweis aus und Sie können tätig werden.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
