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Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

Wenn Sie die erste juristische Staatsprüfung oder erste juristische Prüfung bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Sie umfassend mit den praktischen Aufgaben und den Arbeitsweisen der Rechtspflege, der Verwaltung und der Anwaltschaft vertraut machen. 

Hierzu absolvieren Sie folgende fünf Pflichtstationen: 

  • Staatsanwaltsstation
  • Zivilstation
  • Verwaltungsstation
  • Rechtsanwaltsstation I
  • Rechtsanwaltsstation II

Ferner absolvieren Sie eine Wahlstation.

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre und endet mit der 2. juristischen Staatsprüfung. 

Während des Vorbereitungsdienstes befinden Sie sich als Rechtsreferendar bzw. Rechtsreferendarin in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

  • Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nach bestandener erster juristischer Staatsprüfung möglich
  • Vorbereitungsdienst dauert 2 Jahre und endet mit zweiter Staatsprüfung
  • fünf Pflichtstationen und eine Wahlstation
  • Antrag, Zeugnis und weitere Unterlagen erforderlich

  • Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst
  • Lebenslauf
  • Abschrift des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung oder erste juristische Prüfung
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob gegen sie/ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Erklärung zum Gesundheitszustand der Bewerberin/des Bewerbers
  • Bescheinigung Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst (falls zutreffend)
  • Bescheinigung über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres (falls zutreffend)
  • Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheids der Feststellung einer Behinderung (falls zutreffend)

Weitere erforderliche Unterlagen nach Ausbildungszusage

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (falls zutreffend)
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls zutreffend)
     

Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung.

Für die erstmalige Zulassung fallen keine Gebühren an.

Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich bewerben. Hierzu reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und werden gegebenenfalls darin aufgefordert, noch fehlende Unterlagen nachzureichen.

Nach Fristende erhalten Sie zeitnah Mitteilung, ob Sie zugelassen werden können oder als Nachrücker berücksichtigt werden. 

Zwischen 4-6 Wochen

  • 1. Einstellungstermin: 1. März, Bewerbungsschluss bis 15. Januar des gleichen Jahres
  • 2. Einstellungstermin: 1. September, Bewerbungsschluss bis 15. Juli des gleichen Jahres

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, nachdem Sie das Vorverfahren durchgeführt haben. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Saarländischen Oberlandesgerichts.
 

Gebäudezugang

Haupteingang des Landgerichts Saarbrücken, 
Franz-Josef-Röder-Straße 15

Aufzug vorhanden. Als Rollstuhlfahrer erreichen Sie das Gebäude über einen von den Bediensteten des Landgerichts bedienten Behindertenaufzug am Seiteneingang in der Zähringerstraße 12. Es wird empfohlen den Besuch vorab telefonisch unter 0681/501-5214 anzukündigen.
 

Saarländischer Oberlandesgericht

Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts

Kontaktdaten

Saarländisches Oberlandesgericht
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken

Telefon: 0681/501-5251
Fax: 0681/501-5049
E-Mail: referendare@solg.justiz.saarland.de