Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen
Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung
- Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle benötigt.
- Der Antrag ist vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.
- Es fallen Kosten an.
Zuständig: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen die erforderliche sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen die persönliche Eignung besitzen.
Die Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand auf Grundlage des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses.
Kostenhöhe (variabel): von 60 bis 470 Euro
Nachdem Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung gestellt haben, wird Ihre sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft. Werden die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.
Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 4 Wochen) vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.
Widerspruch
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung
- Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle benötigt.
- Der Antrag ist vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.
- Es fallen Kosten an.
Zuständig: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen die erforderliche sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen die persönliche Eignung besitzen.
Die Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand auf Grundlage des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses.
Kostenhöhe (variabel): von 60 bis 470 Euro
Nachdem Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung gestellt haben, wird Ihre sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft. Werden die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.
Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 4 Wochen) vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.
Widerspruch
