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Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen

Um eine staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt, die sogenannte Approbation, zu erhalten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Wichtig sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz.

  • Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung
  • im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss für zugelassene Tätigkeit als Ärztin oder Arzt (Approbation) in Deutschland staatlich anerkannt werden
  • staatliche Zulassung für Ärztinnen und Ärzte nennt sich "Approbation"
  • Antrag muss schriftlich gestellt werden
  • für den Antrag nötig:
    • schriftliche Qualifikationsnachweise
    • Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse
    • gesundheitliche Eignung
    • Nachweis, dass kein schuldhaftes Verhalten festgestellt wurde, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
  • konkrete Verfahrensausgestaltung kann je nach Bundesland variieren
  • auch mit Berufsqualifikation aus einem Drittstaat kann Approbation erteilt werden
    • Drittstaaten: alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz

Es gibt keine Frist.

  • Widerspruch 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Berufserlaubnis

Mit der sogenannten Berufserlaubnis können Sie für einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation arbeiten. Mit der Berufserlaubnis dürfen Sie unter Aufsicht einer Person mit Approbation arbeiten. Vielleicht dürfen Sie dann nur Tätigkeiten in einem bestimmten Arbeitsbereich durchführen. Sie müssen für die Berufserlaubnis folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
  • Gesundheitliche Eignung
  • Persönliche Eignung
  • Deutschkenntnisse: Sie müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen und einen Fachsprachtest auf dem Niveau C1 ablegen

Sie können die Berufserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
 

Gleichwertigkeitsbescheid

Im Approbationsverfahren erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung (Anerkennungsverfahren). Für das Ergebnis der Prüfung können Sie einen separaten Bescheid beantragen.
 

Verfahren für Spätaussiedler

Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.