Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen
Um eine staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt, die sogenannte Approbation, zu erhalten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.
Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Wichtig sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz.
- Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung
- im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss für zugelassene Tätigkeit als Ärztin oder Arzt (Approbation) in Deutschland staatlich anerkannt werden
- staatliche Zulassung für Ärztinnen und Ärzte nennt sich "Approbation"
- Antrag muss schriftlich gestellt werden
- für den Antrag nötig:
- schriftliche Qualifikationsnachweise
- Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse
- gesundheitliche Eignung
- Nachweis, dass kein schuldhaftes Verhalten festgestellt wurde, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
- konkrete Verfahrensausgestaltung kann je nach Bundesland variieren
- auch mit Berufsqualifikation aus einem Drittstaat kann Approbation erteilt werden
- Drittstaaten: alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz
Es gibt keine Frist.
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Berufserlaubnis
Mit der sogenannten Berufserlaubnis können Sie für einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation arbeiten. Mit der Berufserlaubnis dürfen Sie unter Aufsicht einer Person mit Approbation arbeiten. Vielleicht dürfen Sie dann nur Tätigkeiten in einem bestimmten Arbeitsbereich durchführen. Sie müssen für die Berufserlaubnis folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
- Gesundheitliche Eignung
- Persönliche Eignung
- Deutschkenntnisse: Sie müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen und einen Fachsprachtest auf dem Niveau C1 ablegen
Sie können die Berufserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Gleichwertigkeitsbescheid
Im Approbationsverfahren erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung (Anerkennungsverfahren). Für das Ergebnis der Prüfung können Sie einen separaten Bescheid beantragen.
Verfahren für Spätaussiedler
Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.
- Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
- Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
- Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Telefonnummer: +49 30 1815-1111 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (MEZ)
- Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Dies bietet Ihnen vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren und führt eine Standortberatung durch.
- Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung
- im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss für zugelassene Tätigkeit als Ärztin oder Arzt (Approbation) in Deutschland staatlich anerkannt werden
- staatliche Zulassung für Ärztinnen und Ärzte nennt sich "Approbation"
- Antrag muss schriftlich gestellt werden
- für den Antrag nötig:
- schriftliche Qualifikationsnachweise
- Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse
- gesundheitliche Eignung
- Nachweis, dass kein schuldhaftes Verhalten festgestellt wurde, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
- konkrete Verfahrensausgestaltung kann je nach Bundesland variieren
- auch mit Berufsqualifikation aus einem Drittstaat kann Approbation erteilt werden
- Drittstaaten: alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz
Es gibt keine Frist.
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Berufserlaubnis
Mit der sogenannten Berufserlaubnis können Sie für einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation arbeiten. Mit der Berufserlaubnis dürfen Sie unter Aufsicht einer Person mit Approbation arbeiten. Vielleicht dürfen Sie dann nur Tätigkeiten in einem bestimmten Arbeitsbereich durchführen. Sie müssen für die Berufserlaubnis folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
- Gesundheitliche Eignung
- Persönliche Eignung
- Deutschkenntnisse: Sie müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen und einen Fachsprachtest auf dem Niveau C1 ablegen
Sie können die Berufserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Gleichwertigkeitsbescheid
Im Approbationsverfahren erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung (Anerkennungsverfahren). Für das Ergebnis der Prüfung können Sie einen separaten Bescheid beantragen.
Verfahren für Spätaussiedler
Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.
- Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
- Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
- Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Telefonnummer: +49 30 1815-1111 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (MEZ)
- Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Dies bietet Ihnen vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren und führt eine Standortberatung durch.
