Registrierung eines Strahlenpasses
Personen, die aus beruflichen Gründen in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen tätig werden, benötigen einen gültigen Strahlenpass. Sie können in der fremden Anlage oder Einrichtung Reinigungs-, Handwerks- oder Montagearbeiten verrichten, aber auch hochspezialisierte Tätigkeiten wie zum Beispiel in Kernkraftwerken während der Revision. Dieser Personenkreis wird oftmals auch als "Fremdarbeiter" bezeichnet.
Der Strahlenpass ist ein persönliches Dokument derjenigen Person, für die er ausgestellt ist. Er ist nicht übertragbar. Im Strahlenpass wird die berufliche Exposition dieser Person bilanziert.
Ein Strahlenpass wird für die Dauer von sechs Jahren registriert. Nach Ablauf der sechs Jahre kann die Gültigkeitsdauer von der zuständigen Stelle um höchstens fünf Jahre verlängert werden, wenn im Pass noch Platz für Eintragungen vorhanden ist. Diese Verlängerung können Sie auch hier beantragen.
Hinweis: Ausländische Strahlenpässe nach dem Muster des europäischen Strahlenpasses sind auch in Deutschland gültig. Eine zusätzliche Registrierung in Deutschland ist nicht erforderlich.
- Strahlenpass wird benötigt bei Tätigwerden in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen
- Strahlenpass gilt nur für diejenige Person, für die er ausgestellt ist; nicht übertragbar
- Strahlenpass wird für sechs Jahren registriert und kann danach verlängert werden
- Ausländische Strahlenpässe nach dem Muster des europäischen Strahlenpasses sind auch in Deutschland gültig
- § 174 Absatz 1 Satz 2 StrlSchV
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 der Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass)
Sie müssen einen Strahlenpass bereitstellen und folgende Inhalte ausfüllen:
- Abschnitt 1: vollständig inkl. der Unterschrift des Strahlenpassinhabers
- Abschnitt 4 im ersten freien Block: Ihre Betriebsdaten inkl. Betriebsnummer, den Beginn des Arbeitsverhältnisses des Strahlenpassinhabers sowie die Kategorie und die Unterschrift des Verantwortlichen oder Beauftragten
- Abschnitte 6.1 und 6.2: vollständig inkl. der Unterschriften des Verantwortlichen oder Beauftragten und des Strahlenpassinhabers
- Abschnitt 6.3 im ersten grauen Block: Summe der effektiven Dosis (Übertrag von 6.1)
Falls Sie einen Folgepass beantragen, müssen Sie zusätzlich den bisherigen Strahlenpass einreichen. Dieser wird ungültig gezeichnet.
- persönliche Kennnummer (Strahlenschutzregisternummer) des oder der Strahlenpassinhaber/in – zu beziehen beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- Sitz des oder der Arbeitgeber/in beziehungsweise Wohnort des oder der Strahlenpassinhaber/in im Saarland
- Registrierung: EUR 40,00
- Verlängerung: EUR 40,00
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag und den vollständig ausgefüllten Strahlenpass im Original auf dem Postweg beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ein.
- Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag.
- Sind alle Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt, registriert die Behörde den Strahlenpass.
- Der registrierte Strahlenpass wird Ihnen per Post zurückgesendet.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Änderungen und Verlängerungen beantragen Sie auf demselben Weg schriftlich bei der zuständigen Stelle. Verlängerungen sind nur um maximal fünf Jahre möglich.
Bei Verlust des Passes informieren Sie bitte unverzüglich die zuständige Stelle.
Tipp: Sie können auch mehrere Strahlenpässe für unterschiedliche Personen auf einmal registrieren lassen
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Wochen.
Gültigkeit: 6 Jahre (Verlängerung um maximal 5 weitere Jahre möglich)
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken eingelegt werden.
- Formulare vorhanden: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Fachbereich 3.2: Strahlenschutz und Luftüberwachung
- Strahlenpass wird benötigt bei Tätigwerden in Strahlenschutzbereichen fremder Anlagen oder Einrichtungen
- Strahlenpass gilt nur für diejenige Person, für die er ausgestellt ist; nicht übertragbar
- Strahlenpass wird für sechs Jahren registriert und kann danach verlängert werden
- Ausländische Strahlenpässe nach dem Muster des europäischen Strahlenpasses sind auch in Deutschland gültig
- § 174 Absatz 1 Satz 2 StrlSchV
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 der Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass)
Sie müssen einen Strahlenpass bereitstellen und folgende Inhalte ausfüllen:
- Abschnitt 1: vollständig inkl. der Unterschrift des Strahlenpassinhabers
- Abschnitt 4 im ersten freien Block: Ihre Betriebsdaten inkl. Betriebsnummer, den Beginn des Arbeitsverhältnisses des Strahlenpassinhabers sowie die Kategorie und die Unterschrift des Verantwortlichen oder Beauftragten
- Abschnitte 6.1 und 6.2: vollständig inkl. der Unterschriften des Verantwortlichen oder Beauftragten und des Strahlenpassinhabers
- Abschnitt 6.3 im ersten grauen Block: Summe der effektiven Dosis (Übertrag von 6.1)
Falls Sie einen Folgepass beantragen, müssen Sie zusätzlich den bisherigen Strahlenpass einreichen. Dieser wird ungültig gezeichnet.
- persönliche Kennnummer (Strahlenschutzregisternummer) des oder der Strahlenpassinhaber/in – zu beziehen beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- Sitz des oder der Arbeitgeber/in beziehungsweise Wohnort des oder der Strahlenpassinhaber/in im Saarland
- Registrierung: EUR 40,00
- Verlängerung: EUR 40,00
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag und den vollständig ausgefüllten Strahlenpass im Original auf dem Postweg beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ein.
- Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag.
- Sind alle Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt, registriert die Behörde den Strahlenpass.
- Der registrierte Strahlenpass wird Ihnen per Post zurückgesendet.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Änderungen und Verlängerungen beantragen Sie auf demselben Weg schriftlich bei der zuständigen Stelle. Verlängerungen sind nur um maximal fünf Jahre möglich.
Bei Verlust des Passes informieren Sie bitte unverzüglich die zuständige Stelle.
Tipp: Sie können auch mehrere Strahlenpässe für unterschiedliche Personen auf einmal registrieren lassen
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Wochen.
Gültigkeit: 6 Jahre (Verlängerung um maximal 5 weitere Jahre möglich)
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken eingelegt werden.
- Formulare vorhanden: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Fachbereich 3.2: Strahlenschutz und Luftüberwachung
