Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für
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natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie
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juristischen Personen.
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt:
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Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin,
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Betriebssitz,
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das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke,
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Zeitpunkt der Eintragung,
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Name der Betriebsleitung.
Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert oder die Löschung erfolgt ist.
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Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksregister (Handwerkskarte) - Ausstellung
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Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betrieben werden soll. Als Nachweis für die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus
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Handwerkskarte:
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wird automatisch nach der Eintragung in die Handwerksrolle ausgestellt
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muss nicht jährlich erneuert werden
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beinhaltet:
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Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin,
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Betriebssitz,
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das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk bzw. die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke,
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Zeitpunkt der Eintragung,
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Name der Betriebsleitung.
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Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.
Keine.
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Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksregister (Handwerkskarte) - Ausstellung
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Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betrieben werden soll. Als Nachweis für die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus
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Handwerkskarte:
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wird automatisch nach der Eintragung in die Handwerksrolle ausgestellt
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muss nicht jährlich erneuert werden
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beinhaltet:
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Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin,
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Betriebssitz,
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das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk bzw. die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke,
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Zeitpunkt der Eintragung,
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Name der Betriebsleitung.
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Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.
Keine.
- Beantragung einer Ausübungsberechtigung für Gesellen oder Gesellinnen und Facharbeiter oder Facharbeiterinnen mit qualifizierter Berufserfahrung
- Eintragung in die Handwerksrolle mit Ausnahmebewilligung beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichwertiger inländischer Prüfung
- Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
- Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
- Änderung der persönlichen Daten mitteilen
- Löschung der Eintragung bei der Handwerkskammer beantragen
- Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
- Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben beantragen (Teillöschung)
- Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen
- Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der Personen nach § 90 Absatz 3 und 4 der Handwerksordnung (HwO) beantragen
- Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
- Eintragung in die Handwerksrolle mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder Technikerabschluss
- Beantragung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
- Handwerksrolleneintragung mit Meisterprüfungszeugnis
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke bzw. handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Beantragung einer Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz zur Eintragung in die Handwerksrolle
- Bestellung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer anzeigen
- Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer anzeigen
- Eintragung in die Handwerksrolle mit ausländischer Berufsqualifikationen auf Grundlage einer Gleichwertigkeitsfeststellung
- Eintragung von Personen mit Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz in die Handwerksrolle beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene oder Vertriebener, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler
- Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
- Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle mit einem Hochschulabschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
