Als Verbraucher möchten Sie ohne Gefahr für Gesundheit und wirtschaftliche Interessen am Geschäftsleben teilnehmen. Der Verbraucherschutz schützt unter anderem vor Gefährdungen, die für Sie nicht erkennbar sind wie in der Lebensmittelsicherheit oder Produktsicherheit.
Wenn Ihnen aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität eine Flugbuchung oder Beförderung auf einem gebuchten Flug verweigert wird oder nur unzureichende Hilfe durch Flughafen oder Fluggesellschaft mit Bezug zu Ihrem Flug geleistet wird, können Sie Anzeige erstatten.
Sie waren bei einer Flugreise von einer Annullierung, Verspätung, unfreiwilligen Nichtbeförderung oder einer Beförderung in einer niedrigeren oder höheren als der gebuchten Buchungsklasse betroffen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anzeige erstatten.
Eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragen.
Wenn Sie in Deutschland Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen möchten, die von den nationalen Rechtsvorschriften abweichen, können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass sich eine Bank oder Versicherung des Finanzdienstleistungssektors Ihnen gegenüber nicht korrekt verhalten hat, können Sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen.
Sie sind der Ansicht, dass ein Unternehmen gegen das Kapitalanlagegesetzbuch verstoßen hat? Dann können Sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen. Hierzu können Sie das allgemeine Beschwerdeverfahren nutzen.
Wenn Sie sich über einen Anbieter wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung beschweren wollen, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen.
Ein Auto mieten
Es gibt
keine besonderen EU-Vorschriften für das Mieten von Auto
s
, aber Sie können sich immer noch auf Ihre grundlegenden Verbraucherrechte berufen,...
Sie haben eine Funkanlage in Ihrem Haushalt, die anderen Geräte stört oder die zu einem Sicherheitsrisiko werden kann? Dann sollten Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
In seltenen Fällen kann Kosmetik unerwünschte Wirkungen wie Hautreizungen auslösen. Informationen von Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu sind für Behörden und Hersteller wichtig. Hersteller oder Handel müssen den Behörden Wirkungen mit ernsten gesundheitlichen Folgen melden.
Wenn eine Rufnummer rechtswidrig genutzt wird, kann die Bundesnetzagentur einschreiten und geeignete Maßnahmen ergreifen.
Ein Missbrauch einer Rufnummer kann vorliegen, wenn
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Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikationsanbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.
Wenn Sie sich bei Streitigkeiten mit einem Postdienstleister nicht einigen können, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.
Verbraucherrechte und –garantien
Verbraucherrechte bei fehlerhaften Produkten können sich aus der gesetzlichen Gewährleistung oder aus einer abgegeben Garantie ergeben...
Sie haben ein Elektrogerät in Ihrem Haushalt, das andere Geräte stört oder das zu einem Sicherheitsrisiko werden kann? Dann sollten Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
Mit dem Begriff Telefonwerbung, auch Cold Call, sind Anrufe gemeint, die den Zweck verfolgen, Ihnen Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten, ohne dass Sie vorher eine...
Gesetzliche Konformitätsgarantie für Waren
A. Institut der gesetzlichen Gewährleistung
Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass die von ihnen gekaufte Ware mangelfre...
Indem Sie Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen an die Behörden melden, helfen Sie mit, Arzneimittel und Impfstoffe sicherer zu machen.
Die Zulassung einer von Ihnen oder anderen eingetragenen Züchterinnen und Züchtern vertriebenen Sorte läuft aus? Dann können Sie beim Bundessortenamt (BSA) eine Verlängerung der Zulassung beantragen.
Sie verfügen über kein Girokonto und Ihnen wurde ein Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt, zum Beispiel von einer Bank oder Sparkasse? Dann können Sie ein Verwaltungsverfahren gegen das ablehnende Institut beantragen.
Zahlungen in Euro in der gesamten EU dürfen nicht mehr berechnet werden als gleichwertige nationale Transaktionen. Hier finden Sie weitere Informationen über grenzüberschreitende Zahlungen und Überweisungen in der EU.
Eine neue Pflanzensorte, die Sie für die Ernährung oder Fütterung gezüchtet haben, können Sie erst nach Abschluss der mehrjährigen Anbauprüfung durch das Bundessortenamt (BSA) und der erfolgten amtlichen Sortenzulassung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr bringen.