Veranstaltungen und Feste
Brauchtum und Vergnügen sind wichtig. Damit Ihre Feier oder öffentliche Veranstaltung ein Erfolg wird, unterstützen Sie die Behörden in vielen Fällen. Bitte informieren Sie jedoch die Verwaltung vorab, damit mögliche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Hier finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Veranstaltungen, Versammlungen oder Sondernutzungen.
Registrieren Sie sich bei der Zoll-Auktion und bieten Sie im Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden mit.
Sie möchten in Deutschland eine Drohne oder ein anderes unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) betreiben? Dann müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren.
Für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in den Unterkategorien A1 und A3 benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird Ihnen nach einem Online-Lehrgang und anschließender Onlineprüfung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.
Wenn Sie Bild- und Tonsignale zur Rundfunkverteilung an wechselnden Standorten per Satellitenfunk übermitteln wollen, müssen Sie dafür bei der Bundesnetzagentur Frequenzen für Satellite News Gathering (SNG) beantragen.
Als inhabergeführte Buchhandlung, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Deutschen Buchhandlungspreis bewerben.
Informationen zur Nutzung von Sporthallen und Spielstätten.
Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Standplatzgenehmigung auf Märkten.
Gesetzliche Konformitätsgarantie für Waren
A. Institut der gesetzlichen Gewährleistung
Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass die von ihnen gekaufte Ware mangelfre...
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung in der Nähe des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder des Bundesverfassungsgerichtes planen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Als Sendernetzbetreiber im Rundfunk beantragen Sie die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur.