Grundsteuer und Grunderwerbsteuer werden auf den Besitz und den Erwerb von Grundstücken erhoben.
Hier finden Sie Informationen über geltenden Bestimmungen im Rahmen von Kauf und Verkauf von Immobilien.
Verwirklichen Sie einen Rechtsvorgang (z. B. Kauf), der sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, unterliegt dieser der Grunderwerbsteuer.
Bodenrichtwerte helfen bei der Beantwortung der Frage, wie hoch der Wert von Grund und Boden einer Fläche überschlägig ist.
Die Grundsteuer ist an das Halten von Grundstücken geknüpft. Sie muss regelmäßig vom Grundstückseigentümer entrichtet werden.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Als Eigentümer von grundsteuerpflichtigem Grundbesitz erhalten Sie von dem Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, auf dessen Grundlage die hebeberechtigte Gemeinde die Grundsteuer festsetzt.
Informationen zur Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats.
Die Einkommensteuererklärung und viele andere Erklärungen können Sie über ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.