Wenn Sie für Ihr Kind eine Tagesbetreuung suchen, tauchen oft Fragen auf wie: Welche Kita oder Schule? Welche Angebote zu Kinderbetreuung gibt es überhaupt und was kosten Kita, Horte und Ganztagsschulen? Welche Fördermöglichkeiten und finanziellen Unterstützungen gibt es? Hier finden Sie Informationen und Leistungen der Verwaltung rund um das Thema Kinderbetreuung – für alle Altersstufen von der Krippe über den Kindergarten bis hin zur Schule.
Gleichstellung mit dem Hauptschulabschluss oder dem Mittleren Bildungsabschluss und Anerkennung eines fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulzugangs.
Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers sind und aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.
Mit der Förderrichtlinie Ganztagsausbau unterstützt das Saarland kommunale Träger beim Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Beantragen Sie jetzt Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruches ab 2026.
Mit der Förderrichtlinie Ganztagsausbau unterstützt das Saarland kommunale Träger beim Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Beantragen Sie jetzt Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruches ab 2026.
Wenn Sie in einem anderen Land leben möchten, bekommen Sie hier weitere Informationen über Rechte und Pflichten im Bildungsbereich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Notwendige Beförderungskosten, die durch den Besuch einer Förderschule außerhalb des Saarlandes entstehen, können den Erziehungsberechtigten durch das Land erstattet werden.
Schulträger sowie öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die an Grundschulen mit einem Ganztagsangebot die Qualität durch die Stärkung der Beteiligung und Mitbestimmung der Kinder verbessern wollen, können eine Förderung beantragen.
Mit der Förderrichtlinie Ganztagsausbau unterstützt das Saarland kommunale Träger beim Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Beantragen Sie jetzt Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruches ab 2026.
Die Frühen Hilfen bieten verschiedene Angebote für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Lebensjahren. Die MitarbeiterInnen Ihrer regionalen Koordinierungsstelle stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung und helfen bei Herausforderungen, vor denen Sie gerade stehen.
Halten Sie als Behörde oder Träger der freien Jugendhilfe den Inhalt eines Mediums für jugendgefährdend, können Sie bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ein Indizierungsverfahren beantragen oder anregen.
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Wenn Sie ihr Kind in einer Betreuungseinrichtung anmelden möchten, ist in der Regel die Kinderbetreuungseinrichtung zuständig. Infos hierzu sowie zu den Kosten können Ihnen ggf. die zuständigen Stellen der betreffenden Städte bzw. Gemeinden geben.
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und Sie die Elternbeiträge nicht tragen können, können Sie gegebenenfalls die Übernahme der Elternbeiträge beantragen.
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und Sie ein geringes Einkommen haben oder Ihr Einkommen sich deutlich verringert hat, kann das Jugendamt gegebenenfalls den Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen übernehmen.
Schüler:innen, die keinen Anspruch auf Beförderung haben und keine Kostenerstattung nach § 45 Abs. 3 Nr. 5 Schulordnungsgesetz (SchoG) erhalten, können einen Zuschuss zu den Fahrtkosten beantragen. 80% der günstigsten, notwendigen Kosten können erstattet werden.
Schüler: innen mit Behinderung, die eine Schule der Regelform besuchen, können einen Fahrkostenzuschuss für den Schulweg beantragen. Die Kostenübernahme unterstützt eine gleichberechtigte Teilhabe an schulischer Bildung.
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Schülerbeförderung als notwendig angesehen werden, auch wenn der Schulweg oder der Weg zur Praktikumsstätte kürzer als 4 km ist.