Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, genauso zu leben, wie Menschen ohne körperliche oder geistige Einschränkungen. Serviceangebote und Informationen über das Thema Behinderung finden Sie in diesem Bereich.
Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um 40 Prozent oder mehr gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente auf Antrag eine Geldsumme als Abfindung für einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten
Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.
Wenn Sie eine Behinderung haben und nach dem Ende der Schulpflicht noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können Sie an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen, die Ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt.
Wenn Ihre Beschäftigten wegen einer Behinderung besondere Unterstützung bei der Ausbildung oder im Beruf benötigen, können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Arbeitshilfen beantragen.
Wenn Ihre Beschäftigten wegen einer Behinderung besondere Unterstützung bei der Ausbildung oder im Beruf benötigen, können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Arbeitshilfen beantragen.
Sie müssen wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit ärztlich erstmalig behandelt werden? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.
Sie müssen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in ärztliche oder zahnärztliche Behandlung? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.
Wenn Sie eine Weiterbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Weiterbildung in einem Betrieb oder einer Einrichtung machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet ist.
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke...
Wenn Sie eine Weiterbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Weiterbildung in einem Betrieb oder einer Einrichtung machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet ist.
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung derzeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können, können Sie eine Förderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter bekommen.
Damit Sie nach einem Versicherungsfall weiterhin Ihren Haushalt führen oder Ihre Kinder betreuen können, unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Unfallversicherung finanziell oder bei der Organisation einer Hilfe.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung besondere Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes benötigen, kann die Agentur für Arbeit hierfür einen Integrationsfachdienst beauftragen.
Antragstellende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Finanzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, könnte für Sie eine Einzelfallförderung in Betracht kommen.
Wenn Ihre Kleidung nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit verschleißt, weil Sie zum Beispiel eine Prothese tragen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung.
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer...
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung derzeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können, aber dennoch eine reguläre (Erst-)Ausbildung absolvieren wollen, könnten Sie mit dem Budget für Ausbildung gefördert werden.
Wenn Sie eine Ausbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Ausbildung in Betrieben oder Einrichtungen machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet sind.
Wenn bei Ihnen eine hochgradige Seh- oder Hörbehinderung eingetreten ist, müssen Sie erst lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Mit einer Grundausbildung können Sie spezielle Fertigkeiten erlernen, die Sie im Beruf und im Alltag brauchen.
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.
Wenn Ihr Betrieb Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal 3 Monate erstattet bekommen.
Wenn Ihr Betrieb Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal 3 Monate erstattet bekommen.
Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall beschädigt wird, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder der Ersatzbeschaffung.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.
Sie haben Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe, wenn Sie infolge der Art oder Schwere Ihres Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind.
Als Begleitperson eines stationär behandelten Menschen mit Behinderung können Sie Krankengeld erhalten. Das Krankengeld ersetzt Ihnen den Verdienstausfall, der infolge der Begleitung entsteht.
Wenn Sie in einer gefährlichen Situation geholfen haben, können Sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie bei einem Arbeitsunfall und den Ersatz von Sachschäden beantragen.
Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig werden, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Pflegegeld und andere Leistungen erhalten.
Wenn infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe gefährdet ist, können Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.
Wenn Sie aufgrund Ihrer (drohenden) Behinderung(en) Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beziehungsweise Sicherung Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes benötigen, können Sie dafür Unterstützung in Form von Förderungen oder besonderen Hilfen erhalten.
Sie benötigen wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Rahmen einer Rehabilitation medizinische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder eine Brille? Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.
Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie unterstützende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Vorab muss jedoch unter Umständen ihre berufliche Eignung festgestellt werden oder eine Arbeitserprobung erfolgen.
Auch wenn Sie im Zuge einer Wiederheirat eine Abfindung erhalten haben, können Sie auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Sie haben nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit eine Rente als Gesamtvergütung erhalten und der Zeitraum, auf den diese sich bezog, ist abgelaufen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente beantragen.
Wenn Sie ein Modellprojekt planen, das die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung in der Arbeitswelt stärkt, können Sie eine Förderung aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (AGF) beantragen.
Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit erhalten Sie über das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente.
Wenn Sie in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen durch Bundesbehörden erfahren, die beispielsweise auf mangelnde Barrierefreiheit zurückgehen, können...
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Voraussetzung für die Ausstellung eines...
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, könnte für Sie eine sonstige Hilfe in Betracht kommen.
Die zweckgerichtete Verwendung der Zuschüsse für Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) müssen Sie regelmäßig durch die Einreichung entsprechender Tätigkeitsnachweise belegen.
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit an qualifizierten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (einer beruflichen Reha), teilnehmen und kein Arbeitsentgelt beziehen, erhalten Sie Übergangsgeld.
Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.
Wenn Sie besondere Hilfen bei der Eingliederung in das Berufsleben brauchen und aktuell behinderungsbedingt keine Ausbildung oder Weiterbildung absolvieren können, können Sie eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bekommen.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben, wirkt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Auch Kinder und Jugendliche können im Versicherungsfall Leistungen bekommen.
Ein Windelszuschuss bzw. Windelbonus wird von einigen Städten bzw. Gemeinden zur Abfederung erhöhter Entsorgungskosten in Haushalten mit Neugeborenen oder pflegebedürftigen Angehörigen gewährt.
Ihre Gesundheit ist durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit langfristig geschädigt, sodass Sie behindertengerechten Wohnraum benötigen? Dann können Sie Wohnungshilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Wenn Sie Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderte Menschen betrieblich aus- oder weiterbilden, können Sie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten. Wenn Sie schwerbehinderte Menschen im Anschluss fest einstellen, können Sie einen Lohnzuschuss erhalten.
Wenn Sie Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderte Menschen betrieblich aus- oder weiterbilden, können Sie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten. Wenn Sie schwerbehinderte Menschen im Anschluss fest einstellen, können Sie einen Lohnzuschuss erhalten.