Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.
Wenn Sie dienstliche Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland im Ausland wahrnehmen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein amtlicher Pass vom Auswärtigen Amt ausgestellt werden. Je nach Tätigkeit können Sie einen Diplomatenpass oder einen Dienstpass erhalten.
Ein Auto mieten
Es gibt
keine besonderen EU-Vorschriften für das Mieten von Auto
s
, aber Sie können sich immer noch auf Ihre grundlegenden Verbraucherrechte berufen,...
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat Forschungsarbeiten durchführen möchten, bekommen Sie hier weitere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten während Ihrer Arbeit im Ausland.
Deutsche, die sich im Ausland aufhalten, können sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eintragen. So kann die zuständige Auslandsvertretung im Notfall schnell Kontakt aufnehmen.
Hier erhalten Sie Informationen zu Krankenversicherungsbestimmungen für kurze oder längere Aufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat sowie Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Europäische Krankenversicherungskarte.
Wenn Ihnen kurz vor Reiseantritt auffällt, dass Ihr Ausweis abgelaufen ist, können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, als deutsche Staatsangehörige kurzfristig Ersatzpapiere beantragen.
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei Auslandsreisen sowie zu notwendigen Reisedokumenten für Minderjährige und zum Verlust oder Ablauf von Reisedokumenten.
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Wenn Sie von einem anderen Mitgliedsstaat nach Deutschland ziehen, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zur Meldepflicht und den geltenden Fristen.