Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Demokratie, schafft Lebensqualität und prägt den Gemeinsinn. In diesem Bereich finden Sie relevante Informationen und Unterstützungsangebote für eine aktive Beteiligung.
Es gibt 22 Leistungen für Engagement und Beteiligung
Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in aller Regel in einem Amtsblatt.
Das Amtsblatt des Saarlandes können Sie abonnieren.
Wenn Sie sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten, können Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Sie können den...
Sie möchten eine Amateurfunkzulassung in Deutschland erhalten und besitzen bereits eine ausländische Amateurfunkgenehmigung oder Amateurfunkprüfungsbescheinigung? Dann können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesnetzagentur anerkennen lassen.
Als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteilten deutschen Amateurfunk-Rufzeichen müssen Sie der Bundesnetzagentur Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten stets und unverzüglich mitteilen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ausnahmegenehmigungen für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle beantragen.
Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges vor Bekanntgabe der...
Wenn Sie in einem anderen Land Ihren Jugendfreiwilligendienst leisten möchten, bekommen Sie hier weitere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten während eines freiwilligen Jahres im Ausland.
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Angebot an alle, die über Natur- und Umweltschutz nicht nur reden und lesen, sondern ihn aus Überzeugung, Interesse und Spass an der Sache praktisch realisieren möchten.
Als JugendleiterIn können Sie eine sogenannte Jugendleitercard beantragen. Diese gilt als bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und gewährt ebenso verschiedene Vergünstigungen.
Wenn Sie eine ausländische Amateurfunkgenehmigung besitzen und sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, können Sie bei der Bundesnetzagentur eine Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragen.
Wenn Sie als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteiltem Amateurfunk-Rufzeichen Ihre ortsfesten Amateurfunkstellen neu einrichten oder dauerhaft verlegen, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
Gegenüber der Bundesnetzagentur können Sie Ihren Verzicht auf Ihre Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst oder eine Ihrer Rufzeichenzuteilungen erklären.
Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzliches Rufzeichen für den Betrieb einer Amateurfunkstelle als Klubstation zuteilen lassen.
Wenn Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzliches Rufzeichen für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle zuteilen lassen.