Wer ein Fahrzeug führen möchte, egal ob zu Land, auf dem Wasser oder in der Luft, braucht dazu eine Erlaubnis. Der Führerschein ist dann der Nachweis der Fahrerlaubnis. Wie bekommt man eine Fahrerlaubnis oder eine Pilotenlizenz? Was ist zu tun, wenn Sie eine weitere Führerscheinklasse erwerben möchten - um zum Beispiel ein Motorrad oder einen LKW zu fahren? Wie kann ich meine befristete Fahrerlaubnis verlängern? Hier finden Sie Antworten auf diese und ähnliche Fragen.
Sie möchten mit Ihrem Boot oder Schiff am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen? Dann brauchen Sie ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI). Um es zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Wenn Sie ein ausländisches Flugfunkzeugnis besitzen, können Sie dieses unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkennen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur.
Sie möchten ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" grenzübergreifend betreiben? Dann reichen Sie bitte Ihre bestehende Betriebserklärung und die Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung beim Luftfahrt-Bundesamt ein.
Sie möchten als Stelle oder als registrierte Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen? Dann benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Sie haben Ihr allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Sie haben Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnisses (SRC) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Sie haben Ihr Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.
Wenn Sie leistungsstärkere Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse T, den "Großen Traktorführerschein", beantragen.
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Haben Sie im Rahmen Ihrer Arbeit bei der Polizei, Bundeswehr, der Bundespolizei eine Dienstfahrerlaubnis erworben, können Sie sich diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Wenn Sie in Deutschland eine Flugfunkprüfung abgelegt haben, können Sie sich diese als Flugfunkzeugnis anerkennen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag an die Bundesnetzagentur.
Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).
Wenn Sie Ihren Führerschein erwerben oder verlängern, oder Ihren Nicht-EU-Führerschein anerkennen lassen möchten, finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Wenn Sie Ihren alten Papierführerschein umtauschen oder einen Ersatz benötigen und nicht mehr in Ihrem ursprünglichen Ausstellungsort wohnen, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich.
Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Hierfür braucht man zwar eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug gegen Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte erhalten, die im Fahreignungsregister eingetragen werden. Ab einer bestimmten Punkteanzahl wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren aktuellen Punktestand abzufragen.
Wer auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein. Diesen können Sie zusammen mit einem Prüfungstermin bei einem auszuwählenden Prüfungsausschuss beantragen.
Wenn Sie auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen wollen, brauchen Sie einen Sportbootführerschein. Sofern Sie bereits eine bestimmte amtliche Fahrerlaubnis haben, kann diese gegebenenfalls umgeschrieben werden.
Sie besitzen einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist? Dann können Sie eine Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.
Sie besitzen einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) ist? Dann können Sie eine Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.
Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-, Grenz-, Kurzwellen- und Satellitenfunk berechtigt das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.
Wenn Sie am mobilen Seefunkdienst teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am UKW-Funk berechtigt Sie das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC). Um es zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung ablegen.