Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.
Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Erbansprüchen und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat.
Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers.
Die Schenkungsteuer entsteht mit dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist.