Was ist ein Numerus Clausus? Wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen? Wenn Sie studieren oder studieren möchten, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie Informationen und Services über das Thema Studium – von der Einschreibung an einer Hochschule über die Studienplatzvergabe bis hin zur Exmatrikulation.
Sie haben Ausbildungsförderung nach dem BAföG mit Darlehensanteil erhalten? Dann müssen Sie das Bundesverwaltungsamt, das das Darlehen einzieht, über Änderungen Ihrer Wohnanschrift und Ihres Namens informieren.
Sie planen, Ihr Studium an einer saarländischen Hochschule fortzusetzen und möchten, dass viele der bisher erbrachten Leistungen anerkannt werden. Dann beantragen Sie die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen bei der Hochschule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten.
Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
Wenn Sie im Bundesarchiv Archivmaterial aus verschiedenen Epochen der deutschen Geschichte einsehen oder nutzen möchten, benötigen Sie dafür einen genehmigten Benutzungsantrag.
Wenn Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren können, bietet das BAföG Fördermöglichkeiten. Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern individuell.
Wenn Sie Hilfe bei der Berufswahl oder der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, dann können Sie sich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit wenden.
Wenn Sie audiovisuelles Archivgut des Bundesarchivs, also Fotografien, Luftbilder, Plakate, Karten, Pläne, Filmmaterial und Tonaufnahmen, zur deutschen Geschichte einsehen und nutzen wollen, müssen Sie einen Nutzungsantrag stellen.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Ihre schulische Ausbildung oder Ihr Studium brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich befristeten zinsgünstigen Bildungskredit beantragen.
Wenn Sie in einem anderen Land leben möchten, bekommen Sie hier weitere Informationen über Rechte und Pflichten im Bildungsbereich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen haben und danach als Apothekerin oder Apotheker im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.
Wenn Sie Ihr Humanmedizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben und danach im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben und danach im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.
Die Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an der Hochschule. Studierende sind danach nicht mehr eingeschrieben. Sie kann auf Antrag erfolgen oder von der Hochschule ausgesprochen werden.
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat Forschungsarbeiten durchführen möchten, bekommen Sie hier weitere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten während Ihrer Arbeit im Ausland.
Wenn Sie Ihre Bachelor- oder Masterprüfung oder Ihr Staatsexamen erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie von Ihrer Hochschule die Abschlussdokumente, also Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement.
Bei Interesse an einem Studienplatz in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben Sie sich über das SIM-Portal der Hochschule. Zwei Bewerbungsanträge werden gleichrangig berücksichtigt. Bereits eingeschriebene Studierende sind i. d. R. ausgeschlossen.
Wenn Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, können Sie Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung in Schulen und Schülerbeförderung.
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können Sie oder Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dazu zählt Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung in Schulen und Schülerbeförderung.
Wenn Sie oder Ihr Kind Asylbewerberleistungen beziehen, können Sie oder Ihr Kind Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe und Verpflegung in Schulen.
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zu Studienzwecken haben, können Sie mit diesem für eine bestimmte Zeit nach Deutschland einreisen und dort studieren. Sie benötigen keinen deutschen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie studieren und eine Behinderung, Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs beantragen.
Wenn Sie Ihre Bewerbung für das Medizinstudium über die Landarztquote online übermitteln möchten, können Sie dafür das Online-Verfahren nutzen. Ihre Angaben werden für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren verwendet.
Die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek (SULB) ist eine der beiden Säulen der Informations- und Literaturversorgung auf dem Campus der Universität des Saarlandes. Darüber hinaus erwirbt sie als Landesbibliothek Literatur zum und aus dem Saarland.
Im Semesterbeitrag enthalten sind u. a. Beiträge für das Semesterticket, das Studierendenwerk und für die verfasste Studierendenschaft. Die Rückmeldung zum nächsten Semester an der jeweiligen Hochschule erfolgt durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.
Alle Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn eines Semesters einen Semesterbeitrag zu zahlen. Erst nach Eingang des korrekten aktuellen Betrags bei der jeweils zuständigen Stelle erfolgt die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung zum Studium.
Sämtliche grundständigen Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) sowie konsekutiven Masterstudiengänge der staatlichen Hochschulen des Saarlandes – mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge – sind frei von allgemeinen Studiengebühren.
Grundständige Studiengänge sowie konsekutive Master an staatlichen Hochschulen des Saarlandes sind frei von allgemeinen Studiengebühren). Gebühren können für weiterbildende Studiengänge, Senioren-, Gasthörende, Zweit- oder Langzeitstudierende anfallen. Befreiung ggf. möglich.
Grundständige Studiengänge sowie konsekutive Master an staatlichen Hochschulen des Saarlandes sind frei von allgemeinen Studiengebühren). Gebühren können für weiterbildende Studiengänge, Senioren-, Gasthörende, Zweit- oder Langzeitstudierende anfallen. Befreiung ggf. möglich.
Wenn Sie sich für einen Studienplatz in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie interessieren, müssen Sie sich über das zentrale Vergabeverfahren von Hochschulstart bewerben.
Wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums finanzielle Unterstützung für Ihre Ausgaben benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss beantragen.
Haben Sie ein Medizinstudium im Ausland begonnen oder bereits Studienleistungen in einem verwandten Studiengang im In- oder Ausland erbracht? Dann können diese ggf. auf ein Medizinstudium in Deutschland angerechnet werden.
Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
hat Ihren Bildungskredit an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgegeben, das nun die Rückzahlung fordert. Falls Sie den fälligen Betrag nicht sofort komplett zahlen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stundung beantragen.
Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden haben, können Sie diese zur Notenverbesserung einmal wiederholen. Melden Sie sich dafür rechtzeitig zur Wiederholungsprüfung an.
Ob eine bereits bestandene Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden kann oder die Möglichkeit besteht, eine nicht bestandene Prüfung nicht zu bewerten (Freiversuch), erfahren Sie an Ihrer jeweiligen Hochschule.
Sie haben die Gleichwertigkeitsprüfung Ihres europäischen Hochschulabschlusses erfolgreich abgeschlossen und möchten nun den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen? Informieren Sie sich hier.
Studierende, die im Anschluss an das Studium die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.
Studierende, die eine Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.