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Nach der Geburt

Welche Formalitäten kommen nach der Geburt eines Kindes auf Sie zu? Die Anzeige einer Geburt, Beantragung einer Geburtsurkunde? Welche Unterstützung können Sie erwarten und um was müssen Sie sich kümmern?

Es gibt 9 Leistungen für Nach der Geburt

  • Elterliche Verantwortung für minderjährige Kinder

    Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu den Themen Geburt, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten, sowie Informationen für Leihmutterschaft und Adoption.

  • Elterngeld Bewilligung

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

  • Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

  • Kindergeld beantragen

    Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.

  • Mutterschaftsgeld als gesetzlich Krankenversicherte beantragen

    Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

  • Mutterschaftsgeld als privat Krankenversicherte oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Familienversicherte beantragen

    Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen

    Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (grundsätzlich erhalten Sie dann Steuerklasse II).

  • Vorschriften für die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit

    Vorschriften für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit Ein Antrag auf Änderung der Geschlechtszugehörigkeit muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes gestellt werden...
  • Windelzuschuss beantragen

    Ein Windelszuschuss bzw. Windelbonus wird von einigen Städten bzw. Gemeinden zur Abfederung erhöhter Entsorgungskosten in Haushalten mit Neugeborenen oder pflegebedürftigen Angehörigen gewährt.

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