Der Zustand von Böden, Gewässer und Wasser beeinflusst viele weitere Bereiche in der Natur, z. B. das Klima, die Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten oder den Stoffkreislauf.
Es gibt 12 Leistungen für Wasser, Gewässer und Boden
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen bei der zuständigen Stelle einreichen.
Sie möchten Umweltinformationen einsehen, wie zum Beispiel Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden oder Landschaft in Bergbaugebieten in Ihrer Region? Diese können Sie bei den zuständigen Behörden einsehen und beantragen.
Wenn Sie Informationen zu Rechten und behördlichen Entscheidungen zu Gewässern im Saarland einsehen möchten, können Sie Einsicht in das Wasserbuch beantragen. Dafür steht Ihnen ein digitales Antragsprogramm zur Verfügung.
Einwendungen und Stellungnahmen zu Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen können Sie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) einreichen.
Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben ein Gewässer kreuzen oder das Vorhaben in oder an einem Gewässer stattfindet, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung, die Sie bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erhalten.
Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bietet Informationen zur Hochwassersituation an den Flüssen des Landes an.
Die Abwasserabgabe kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit getätigten Investitionen verrechnet werden, sofern die Maßnahmen zur Minderung der Schadstofffracht der Einleitung beitragen.
Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu Trinkwasserzwecken oder entnehmen Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage? Dann ist hierfür ein Entgelt zu entrichten.
Wenn Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen eine Anlage betreiben, in der mit wassergefährdenden chemischen Stoffen umgegangen wird, müssen Sie die verwendeten Stoffe selbstständig in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einstufen und dem Umweltbundesamt mitteilen.
Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn bauen, ausbauen oder betreiben möchten und dies mit Einwirkungen auf Gewässer verbunden ist, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.
Als Betreiber einer Wasserversorgungs- oder Nichttrinkwasseranlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt anzumelden. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen an der Anlage oder bei einem Wechsel des Betreibers.