Auslandsaufenthalt
Reisende soll man nicht aufhalten. Egal ob Sie ein Auslandssemester planen, exotische Orte bereisen oder Ihre Kinder mit von der Partie sind – Sicherheit und Gesundheit haben Priorität. Hier finden Sie Informationen für lange, kurze oder außergewöhnliche Auslandsaufenthalte.
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Wenn Sie sich in Deutschland medizinisch behandeln lassen möchten, finden Sie hier Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten.
Informationen zur Eröffnung und Nutzung eines Bankkontos in einem anderen EU-Land – Rechte und Einschränkungen.
Wenn Sie dienstliche Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland im Ausland wahrnehmen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein amtlicher Pass vom Auswärtigen Amt ausgestellt werden. Je nach Tätigkeit können Sie einen Diplomatenpass oder einen Dienstpass erhalten.
Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass und können nicht 2 Wochen oder mehr auf einen regulären Reisepass warten? Dann können Sie Ihren Reisepass in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
Ein Auto mieten
Es gibt
keine besonderen EU-Vorschriften für das Mieten von Auto
s
, aber Sie können sich immer noch auf Ihre grundlegenden Verbraucherrechte berufen, wen...
Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat Forschungsarbeiten durchführen möchten, bekommen Sie hier weitere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten während Ihrer Arbeit im Ausland.
Wenn Sie eine Haft- oder Pflichtversicherung in einem anderen Mitgliedstaat abschließen wollen, finden Sie hierzu die relevanten Informationen.
Deutsche, die sich im Ausland aufhalten, können sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts eintragen. So kann die zuständige Auslandsvertretung im Notfall schnell Kontakt aufnehmen.
Hier erhalten Sie Informationen zu Krankenversicherungsbestimmungen für kurze oder längere Aufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat sowie Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Europäische Krankenversicherungskarte.
Wenn Sie für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.
Deutsche, die während ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, können sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung wenden.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer kurz vor Ihrer beabsichtigen Ausreise aus Deutschland feststellen, dass Ihr Pass oder Passersatz abgelaufen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis beantragen.
Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.
Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseziel finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten bei Auslandsreisen sowie zu notwendigen Reisedokumenten für Minderjährige und zum Verlust oder Ablauf von Reisedokumenten.
Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunde...
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Ihr Name hat sich geändert und Sie planen eine Reise in ein Land außerhalb der EU? Dann müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte beim Zugang zum Internet und zu Telekommunikations- und Online-Diensten sowie ihrer Nutzung.
Wenn Sie ein Touristenvisum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen möchten und sich noch im Ausland befinden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land.
Wenn Sie für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen Sie dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Wenn Sie von einem anderen Mitgliedsstaat nach Deutschland ziehen, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zur Meldepflicht und den geltenden Fristen.