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Für alle Auskünfte ist es wichtig, den richtigen Ort zu kennen. Bitte geben Sie in dem Suchfeld einen Ortsnamen oder eine Postleitzahl ein. Wir ermitteln dann für Sie die zuständige Stelle.
Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.
Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers. Es bestehen in Erbfällen auch Anzeigepflichten von Dritter Seiten, also nicht zum Kreis der Erwerber gehörenden Personen/Unternehmen.
Hier erhalten Sie nähere Informationen zu Erbansprüchen und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat.
Die Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod der Erblasserin beziehungsweise des Erblassers.
Die Schenkungsteuer entsteht mit dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist.