Ob Neubau, Eigentumswohnung oder Sanierung – bei den Themen selber bauen und kaufen von Immobilien gilt es viele Punkte zu beachten. Welche Unterstützung durch staatliche Förderprogramme gibt es? Informieren Sie sich über Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen. Vielleicht kann Ihr Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden.
Es gibt 59 Leistungen für Hausbau und Immobilienerwerb
Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen und sie begründen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt ändern möchten, die nicht ein Gemeingebrauch der Straße darstellt, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Um Versorgungsleitungen ändern zu können, benötigen Sie für die Veränderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Wenn Sie beabsichtigen eine Anlage zu beseitigen, ist dies mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 Landesbauordnung.
Mindestens eine Woche vor Baubeginn muss der Baubeginn gegenüber der zuständigen Baubehörde angezeigt und die Verantwortlichen nach § 53 LBO benannt werden.
Die Bauherrin oder der Bauherr hat die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen (§ 73 Absatz 8 LBO).
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Für...
Für spezielle bauliche Anlagen ist es möglich das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Hier werden weniger Anforderungen von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Wenn Sie für Ihre Familie Wohnimmobilien für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen.
Sie können ins Baulastenverzeichnis eines Grundstücks Einsicht nehmen, einen Auszug erstellen oder eine Abschrift verlangen, wenn Sie ggf. ein berechtigtes Interesse darlegen.
Für Baudenkmale oder Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Bescheinigung für das Finanzamt über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.
Sie wollen als Eigentümerin oder Eigentümer ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes so verändern, dass sich der Grundriss ändert. Dann müssen Sie eine Gebäudeeinmessung veranlassen.
Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Wenn Sie ein Bahngrundstück besitzen, das nicht mehr für den Verkehr gebraucht wird und dessen Infrastruktur langfristig nicht mehr genutzt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Freistellung des Grundstücks beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben ein Gewässer kreuzen oder das Vorhaben in oder an einem Gewässer stattfindet, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung, die Sie bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erhalten.
Wenn Sie als öffentlich-rechtliche Körperschaft an der rechtsgeschäftlichen Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks beteiligt sind, benötigen Sie die Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
Ist Ihnen der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze nicht bekannt oder sind keine Grenzzeichen vorhanden, so können Sie eine Grenzfeststellung/Grenzwiederherstellung beantragen.
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in das Grundbuch nehmen.
Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt herstellen möchten, die nicht ein Gemeingebrauch der Straße darstellt, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen
Wenn Sie eine amtliche Karte benötigen, wenn Sie bauen wollen oder wenn Sie einen Bankkredit aufnehmen möchten, können Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster erwerben. Dieser kann aus einer Karte und Eigentümerangaben bestehen.
Wenn Sie eine amtliche Karte benötigen, wenn Sie bauen wollen oder wenn Sie einen Bankkredit aufnehmen möchten, können Sie eine Liegenschaftskarte erwerben. Diese kann aus einer Karte und Eigentümerangaben bestehen.
Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (zum Beispiel Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind.
Sie haben Bauleistungen für ein Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht und es wurde auf Ihre Gegenleistung Bauabzugsteuer einbehalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Steuerabzugs beantragen.
Sie erbringen im Inland eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts und diese müssen von der Gegenleistung eine Bauabzugssteuer abführen? Dann können Sie eine Befreiung von der Steuerpflicht beantragen.
Geben Sie Ihr Wohneigentum auf oder Sie nutzen die steuerlich geförderte Immobilie nicht mehr selbst, wird Ihr Wohnförderkonto aufgelöst und Sie müssen den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag versteuern.
Beginnt die Auszahlung Ihres Altersvorsorgevertrages, stellt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) den Stand Ihres Wohnförderkontos, den Verminderungs- und gegebenenfalls Auflösungsbetrags fest und teilt diese Beträge dem zuständigen Finanzamt mit.
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung mit den Bauarbeiten von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen gemäß Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ...
Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen gemäß Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ...
Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen gemäß Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)...
Um Versorgungsleitungen verlegen zu können, benötigen Sie für die Verlegung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.
Als Betreiber einer Wasserversorgungs- oder Nichttrinkwasseranlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt anzumelden. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen an der Anlage oder bei einem Wechsel des Betreibers.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung beim Landesdenkmalamt Saarland stellen.