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Adoption und Pflegekinder

Aus unterschiedlichen Gründen sind die leiblichen Eltern manchmal nicht imstande für ihre Kinder zu sorgen. In solchen Situationen können diese Kinder dauerhaft oder vorübergehend von anderen Familien aufgenommen werden. Wie verläuft eine Adoption oder wer berät Sie, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten?

Es gibt 3 Leistungen für Adoption und Pflegekinder

  • Annahme eines Volljährigen Aussprache

    Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Anzunehmende dies beim Familiengericht beantragen.

  • Elterliche Verantwortung für minderjährige Kinder

    Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu den Themen Geburt, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten, sowie Informationen für Leihmutterschaft und Adoption.

  • Sorgeregister, Auskunft über die Alleinsorge anfordern

    Sie sind nicht mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes verheiratet, besitzen das alleinige Sorgerecht des Kindes seit seiner Geburt und benötigen darüber eine Bescheinigung (Negativbescheinigung)? Dann sind Sie an dieser Stelle richtig.