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Abfallerzeugernummer beantragen

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer

  • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
  • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
  • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnachweise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Hinweise:

  • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
  • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

  • Abfallerzeugernummer Erteilung
  • Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
  • für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle erzeugt werden, muss eine zugehörige Abfallerzeugernummer beantragt werden
  • Abfallerzeugernummern identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
  • Abfallerzeugernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleitscheine und für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein
  • Antrag online möglich
  • zuständig: Länder

  • Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer

  • Sie sind Erzeugerin oder Erzeuger gefährlicher Abfälle.
  • Sie benötigen eine Erzeugernummer zur Führung von Nachweisen und Registern.
  • Sie verwenden die Nummer nur für den dafür bestimmten Zweck.

  • Sie beantragen die Erzeugernummer bei der zuständigen Behörde.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die zuständige Behörde die Erzeugernummer.
  • Sie verwenden die Erzeugernummer für die Führung von Nachweisen und Registern.
  • Sie dürfen die Erzeugernummer nur für den dafür bestimmten Zweck verwenden.

  • Widerspruch
    Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht