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Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

Wer in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig zu Freiheitsentzug verurteilt wurde und infolge des Freiheitsentzuges einen Gesundheitsschaden erlitten hat, erhält Versorgung. Versorgung erhält auch, wer durch eine hoheitliche Massnahme einer behördlichen Stelle der ehemaligen DDR einen Gesundheitsschaden erlitten hat, wenn diese Massnahme mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist.

Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

Es muss zunächst ein Antrag gestellt werden, der dann geprüft wird. Das weitere Verfahren ist dann vom Einzelfall abhängig.

Landesamt für Soziales

Hochstraße 67

66115 Saarbrücken