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Tierquälerei (Mitteilung eines Missstandes einer Tierhaltung) - Tierschutzanzeige

Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.

Sie haben den Verdacht, dass jemand ein Tier quält, die Versorgung oder Haltungsbedingungen inakzeptabel sind? Dann melden Sie sich beim LAV. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Online-Meldefunktion. Wir gehen Ihren Hinweisen nach und veranlassen das Erforderliche.

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

Vorfall oder Verdacht

Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

  • Ort
  • Verursacher
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte
  • Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft. Um kurzfristig Kontakt mit der/dem Beschwerdeführer/in aufnehmen zu können, sollten die Kontaktdaten der/des Beschwerenden angegeben werden.

Keine

Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:

  • dem zuständigen Veterinäramt
  • bei Nichterreichbarkeit des Veterinäramtes der nächsten Polizeidienstelle

Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.

Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über

  • Ort
  • Verursacher
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und diesen zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)