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Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Grundsicherungsgeld mitteilen

Während des Grundsicherungsgeldbezugs ist das Jobcenter über bestimmte Änderungen in den persönlichen/finanziellen Verhältnissen zu informieren.

  • Änderungen zum Grundsicherungsgeld müssen sofort gemeldet werden
  • betrifft u. a. Einkommen, Miete, Vermögen, Haushalt, Familienstand, Arbeitsunfähigkeit
  • Nachweise erforderlich
  • Formulare (online oder schriftlich) sollen genutzt werden

 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil:

• § 60 Angabe von Tatsachen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:

• § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter

Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung-KomtrZV)

Bei einer Veränderung sind dem Jobcenter die passenden Nachweise vorzulegen wie zum Beispiel eine aktuelle Lohnbescheinigung.

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, muss das Jobcenter unverzüglich über Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen Lebensumstände informieren.

Änderungen in persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen wirken sich oft auch auf den Anspruch auf Grundsicherungsgeld aus. Daher ist es wichtig, das Jobcenter über Veränderungen so schnell als möglich zu informieren. Hierzu sind Grundsicherungsgeldbeziehende gesetzlich verpflichtet. Wird diese Pflicht verletzt, kann es sein, dass Grundsicherungsgeld in falscher Höhe ausbezahlt worden ist. Das Grundsicherungsgeld ist dann zurückzuzahlen.

Beispiele für wichtige Veränderungen:

  • Umzug
  • Ein-/oder Auszug einer anderen Person in die Wohnung
  • Erhöhung/Verringerung Miet- und Heizkosten
  • Aufnahme/Beendigung Arbeitsverhältnis
  • Erhöhung/Verringerung Erwerbseinkommen
  • Änderung Beschäftigungsverhältnis
  • Aufnahme/Beendigung einer selbständigen Tätigkeit
  • Erbschaft
  • Änderung Kontaktdaten
  • Änderung Bankverbindung
  • Änderung Familienstand (Heirat, Scheidung)
  • Schwangerschaft/Geburt eines Kindes
  • Aufnahme/Beendigung Studium, Schulabschluss
  • Wechsel Krankenkasse
  • Tod eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft
  • Aufnahme in stationäre Einrichtung (zum Beispiel Pflegeheim).

keine

Dem Jobcenter muss die Veränderung sowie passende Nachweise unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über die Veränderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online gegenüber dem Jobcenter erfolgen.

Das Jobcenter prüft inwieweit sich die Veränderung auf den Bürgergeldanspruch auswirkt und setzt diesen gegebenenfalls neu fest.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Änderungen und der Nachweise ab.

Veränderungen sind unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen.

keiner

keine