Auskunft aus dem Strahlenschutzregister über personenbezogene Daten zur beruflichen Strahlenexposition beantragen
Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es
- erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
- überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
- überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
- vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.
Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:
- zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
- selbst eine betroffene Person sind
Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:
- Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
-
Personendaten:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
- Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
- Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
- Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
- Angaben über die zuständige Behörde
- die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen
Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:
- Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
- Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
- Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
-
Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) werden erteilt an:
- auf Basis des Strahlenschutzgesetzes: Personen oder Organisationen, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist
- auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung: betroffene Personen
-
bei den im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten handelt es sich unter anderem um folgende Informationen:
- SSR-Nummer
-
Personendaten:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
- die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition
- Antragstellung ausschließlich online
-
Kosten:
- Auskunft nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): keine
- Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: abhängig vom Einzelfall
- Fristen: keine
- Bearbeitungsdauer: bis zu 4 Wochen
- ausgefüllter Online-Antrag
-
folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern:
- SSR-Nummer, falls vorhanden
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsname
- akademischer Grad, falls vorhanden
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
- Sie sind selbst eine betroffene Person.
Gebühr: 78,52 EURVorkasse: neinBasis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen
Gebühr: 12,72 EURVorkasse: neinBearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)
Gebühr: 228,93 EURVorkasse: neinBearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)
Gebühr: gebührenfreiWenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.
- Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
- Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
- Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
- Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
- Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 WochenSie erhalten die Auskunft nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne oder bis zu 4 Wochen mit beantragter Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven.
Es gibt keine Frist.
- Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
-
Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Klage
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- Strahlenschutzregister Auskunft
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
29.11.2024
-
Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) werden erteilt an:
- auf Basis des Strahlenschutzgesetzes: Personen oder Organisationen, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist
- auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung: betroffene Personen
-
bei den im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten handelt es sich unter anderem um folgende Informationen:
- SSR-Nummer
-
Personendaten:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
- die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition
- Antragstellung ausschließlich online
-
Kosten:
- Auskunft nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): keine
- Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: abhängig vom Einzelfall
- Fristen: keine
- Bearbeitungsdauer: bis zu 4 Wochen
- ausgefüllter Online-Antrag
-
folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern:
- SSR-Nummer, falls vorhanden
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsname
- akademischer Grad, falls vorhanden
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
- Sie sind selbst eine betroffene Person.
Gebühr: 78,52 EURVorkasse: neinBasis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen
Gebühr: 12,72 EURVorkasse: neinBearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)
Gebühr: 228,93 EURVorkasse: neinBearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)
Gebühr: gebührenfreiWenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.
- Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
- Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
- Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
- Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
- Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 WochenSie erhalten die Auskunft nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne oder bis zu 4 Wochen mit beantragter Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven.
Es gibt keine Frist.
- Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
-
Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Klage
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- Strahlenschutzregister Auskunft
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
29.11.2024