• Logo eGo Saarland
Ihr aktueller Suchbegriff: Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen
Ihr aktueller Suchbegriff: Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen

Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen

Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

  • die Ortskrankenkasse Ihres Wohn- oder Arbeitsortes
  • eine Ersatzkasse
  • eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Kasse es vorsieht
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede:

  • in der Höhe des Zusatzbeitrags,
  • beim Serviceangebot und
  • bei Zusatzleistungen beziehungsweise Satzungsleistungen.

Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.

Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.

  • Künstlersozialversicherung Änderung Krankenkassenwechsel
  • Wechsel der Krankenkasse ist als gesetzlich pflichtversicherte Künstlerin oder Künstler beziehungsweise Publizistin oder Publizist möglich
    • es sind jedoch Fristen für die Bindung an Krankenkassen zu berücksichtigen
  • Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten müssen sich selbst bei neuer Krankenkasse anmelden
  • versicherte Person muss der Künstlersozialkasse die neue Krankenkasse und den Wechselzeitpunkt mitteilen
  • zuständig: Künstlersozialkasse

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Sie sind:

  • über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert und
  • Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Es fallen keine Kosten an.

Als Erstes wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und melden sich dort als Mitglied an. Anschließend können Sie Ihr Anliegen online oder per Post an die Künstlersozialkasse übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie dann Ihre neue Krankenkasse und den Wechselzeitpunkt angeben.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse den Namen und die Anschrift Ihrer neuen Krankenkasse sowie den Wechselzeitpunkt mit.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung. Zum Abschluss bestätigt Ihnen die Künstlersozialkasse die Anmeldung bei der neu gewählten Krankenkasse schriftlich.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.

Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.

 Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

29.11.2022